Wohn-Riester im Überblick
Eine vorzeitige Auszahlung des Riester-Ersparten ist zwar immer möglich, jedoch mit einem großen „Aber“: Bei einer Auszahlung vor dem Mindestalter (62 Jahre für Verträge ab 2012) müssen sämtliche staatlichen Zuschüsse und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Von dieser Regel gibt es jedoch eine Ausnahme – dann, wenn Sie das Geld für ein Eigenheim benötigen.
Hierzu existieren verschiedene Finanzprodukte neben dem klassischen Riester-Sparvertrag. So ist es beispielsweise möglich, bei speziellen Riester-Darlehensverträgen die jährlichen Tilgungsleistungen fördern zu lassen. Ebenso gibt es Riester-Bausparverträge. Bedeutet, Sie können Wohn-Riester also durch Entnahme in Ihrem „Spar-Riester“ durchführen oder durch ein spezielles Wohn-Riester-Produkt.
Die Voraussetzungen für all diese Varianten sind immer gleich: