Zum SCHUFA-BonitätsCheck
Aktualisiert am 31.07.2026

Mieterselbstauskunft richtig ausfüllen

Mit einer Mieterselbstauskunft machen Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Haushalt und Ihrer wirtschaftlichen Situation. Welche Informationen Vermieter erfragen dürfen, hängt jedoch von der jeweiligen Phase der Wohnungssuche ab. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Angaben das Formular enthalten sollte, welche Fragen unzulässig sind und worin sich die Selbstauskunft von einem Bonitätsnachweis unterscheidet.

Geschrieben von Jasmin HartwigGeschrieben vonJasmin HartwigOnline Marketing Manager

Jasmin Hartwig ist seit 2021 als Online Marketing Manager im Marketing-Team von smava tätig. Sie verantwortet die Entwicklung und Weiterentwicklung der SEO-Strategie, die Optimierung bestehender und neuer Landingpages sowie die Auswertung ihrer Performance. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Steuerung interner und externer Content-Prozesse, um Suchanfragen von Interessenten möglichst passgenau mit verständlichen Informationen rund um Kreditangebote und -prozesse zu beantworten.

Stefanie Wilheim: Kreditberaterin und Autorin bei smavaGeprüft von Stefanie WillheimStefanie Wilheim: Kreditberaterin und Autorin bei smavaGeprüft vonStefanie WillheimKreditberaterin

Seit 2021 unterstützt die geprüfte Versicherungs- und Finanzanlagenfachfrau Stefanie Willheim smava-Kunden bei der Kreditaufnahme. Mit ihrem Blick fürs Detail ist sie eine geschätzte Ansprechpartnerin für die Ratenoptimierung der Kunden. Mit Einfühlungsvermögen und Fachwissen gleichermaßen weiß sie auf jede Kundenfrage die richtige Antwort. Als gefragte Autorin teilt sie ihr Wissen rund um das Thema Ratenkredit gerne mit den Besuchern der smava-Website.

Das Wichtigste zur Mieterselbstauskunft im Überblick

  • Die Mieterselbstauskunft wird vom Mietinteressenten selbst ausgefüllt.
  • Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Abgabe besteht nicht.
  • Vermieter dürfen nur Informationen erheben, die für die konkrete Vermietungsentscheidung erforderlich sind.
  • Wirtschaftliche Angaben dürfen grundsätzlich erst im Rahmen einer Bewerbung auf eine bestimmte Wohnung abgefragt werden.
  • Unterlagen wie Einkommensnachweise oder eine Bonitätsauskunft werden in der Regel erst kurz vor dem Vertragsabschluss benötigt.
  • Unzulässige Fragen müssen Sie nicht wahrheitsgemäß beantworten.
  • Die Mieterselbstauskunft ersetzt keinen externen Bonitätsnachweis.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein Formular, in dem Mietinteressenten selbst Angaben machen, die für die Auswahl eines Mieters relevant sein können. Dazu gehören je nach Bewerbungsphase persönliche Daten, die Anzahl der einziehenden Personen sowie Informationen zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation.

Das Formular hilft dem Vermieter dabei, die Bewerbung einzuordnen und zu prüfen, ob das geplante Mietverhältnis voraussichtlich tragfähig ist. Es handelt sich jedoch nicht um einen amtlichen Nachweis und auch nicht um eine Auskunft der SCHUFA.

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Gut zu wissen
Die konkrete Gestaltung kann sich von Vermieter zu Vermieter unterscheiden. Entscheidend ist nicht, ob ein Feld im Formular vorhanden ist, sondern ob die jeweilige Frage für das konkrete Mietverhältnis erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Wann darf der Vermieter welche Angaben verlangen?

Nicht sämtliche Informationen dürfen bereits vor der Wohnungsbesichtigung verlangt werden. Die Zulässigkeit richtet sich insbesondere danach, wie konkret das Interesse an der Wohnung bereits ist.

Phase der Wohnungssuche Typische zulässige Angaben Was regelmäßig noch nicht erforderlich ist
Vereinbarung einer Besichtigung Name, Kontaktdaten, Wohnungswünsche, Anzahl der einziehenden Personen und gegebenenfalls größere Haustiere Einkommen, Arbeitgeber, Bonitätsauskunft und umfangreiche Bewerbungsunterlagen
Konkrete Bewerbung nach der Besichtigung Berufliche Situation, Höhe des verfügbaren Einkommens und Angaben zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit Vollständige Kontoauszüge oder Unterlagen ohne Bezug zum Mietverhältnis
Unmittelbar vor dem Vertragsabschluss Geeignete Belege für zuvor gemachte Angaben, etwa Einkommensnachweis und Bonitätsnachweis Nicht erforderliche sensible Informationen

 

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Wichtig
Umfangreiche Daten zur wirtschaftlichen Situation dürfen nicht vorsorglich von allen Interessenten erhoben werden, wenn noch gar nicht feststeht, ob sie sich nach der Besichtigung tatsächlich um die Wohnung bewerben.

Bonitätsnachweis zur Selbstauskunft ergänzen

Die Mieterselbstauskunft enthält Ihre eigenen Angaben. Mit dem SCHUFA-BonitätsCheck ergänzen Sie Ihre Wohnungsbewerbung um einen kompakten Nachweis, der für die Weitergabe an Vermieter vorgesehen ist.

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Unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft

Nicht jede Frage, die in einem Formular steht, muss beantwortet werden. Informationen ohne ausreichenden Bezug zum Mietverhältnis dürfen Vermieter grundsätzlich nicht verlangen.

Dazu zählen nach Angaben der Berliner Datenschutzaufsicht insbesondere Fragen zu:

  • Schwangerschaft und Kinderwunsch,
  • Heiratsabsichten und Familienstand,
  • Religion und ethnischer Herkunft,
  • Partei-, Gewerkschafts- oder Mietervereinszugehörigkeit,
  • sexueller Orientierung,
  • persönlichen Vorlieben und Hobbys,
  • Krankheiten ohne konkreten Bezug zum Mietverhältnis.
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Gut zu wissen
Unzulässige Fragen müssen Sie nicht beantworten. Nach Einschätzung der Datenschutzaufsichtsbehörden können sie grundsätzlich auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, ohne dass daraus negative Folgen entstehen dürfen. Anders ist es bei zulässigen Fragen, die für die Entscheidung über den Mietvertrag relevant sind.

Mieterselbstauskunft richtig ausfüllen

Füllen Sie die Selbstauskunft vollständig aus, soweit die Fragen zulässig und für die konkrete Bewerbung erforderlich sind. Verständliche und eindeutig zuordenbare Angaben erleichtern die Bearbeitung.

Kontrollieren Sie Namen, Kontaktdaten, Einkommensangaben und die Anzahl der einziehenden Personen. Versehentliche Fehler können Rückfragen auslösen und den Bewerbungsprozess verzögern.

Geben Sie keine zusätzlichen sensiblen Daten an, nur um Ihre Bewerbung vermeintlich aufzuwerten. Entscheidend sind nachvollziehbare und für das Mietverhältnis relevante Angaben.

Sind Erläuterungen nötig, reichen meist wenige sachliche Sätze. Rechtfertigen Sie sich nicht ausführlich für private Lebensumstände, die für die Mietzahlung oder Nutzung der Wohnung keine Rolle spielen.

Reichen Sie Einkommens- und Bonitätsnachweise erst ein, wenn sie im fortgeschrittenen Bewerbungsverfahren tatsächlich benötigt werden. Die Datenschutzaufsicht sieht solche Belege grundsätzlich erst unmittelbar vor Abschluss des Mietvertrags als erforderlich an.

Eine sorgfältig ausgefüllte Mieterselbstauskunft schafft einen übersichtlichen Rahmen für Ihre Bewerbung. Ergänzen Sie die eigenen Angaben bei Bedarf um einen kompakten SCHUFA-BonitätsCheck zur Vorlage beim Vermieter.

Mieterselbstauskunft und SCHUFA-Auskunft im Vergleich

Beide Dokumente können Teil einer Wohnungsbewerbung sein, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Merkmal Mieterselbstauskunft SCHUFA-Bonitätsnachweis
Wer erstellt das Dokument? Mietinteressent Auskunftei
Hauptinhalt Persönliche, berufliche und wirtschaftliche Angaben Kompakte Bonitätsaussage
Zweck Einordnung der persönlichen Bewerbung Nachweis der Zahlungszuverlässigkeit
Zeitpunkt Bei konkretem Interesse an der Wohnung Regelmäßig im fortgeschrittenen Bewerbungsprozess
Kosten In der Regel kostenlos Üblicherweise kostenpflichtig
Für Vermieter bestimmt Ja Ja, sofern ausdrücklich dafür vorgesehen

 

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Hinweis
Die kostenlose SCHUFA-Datenkopie ist davon zu unterscheiden. Sie enthält umfangreiche persönliche Informationen und dient der eigenen Datenkontrolle. Für die Weitergabe an Vermieter eignet sich ein speziell dafür aufbereiteter Bonitätsnachweis.

Folgen falscher Angaben

Nicht jede unrichtige Angabe hat automatisch dieselben Konsequenzen. Entscheidend ist, ob eine zulässige Frage betroffen war und ob die Information für die Entscheidung über den Mietvertrag wesentlich gewesen ist.

Problematisch können beispielsweise bewusst falsche Angaben zum Einkommen, zur Anzahl der einziehenden Personen oder zu erheblichen Mietschulden sein, sofern diese rechtmäßig abgefragt wurden. Je nach Einzelfall können daraus Anfechtungs- oder Kündigungsfragen entstehen.

Falsche Antworten auf unzulässige Fragen sind anders zu bewerten. Angaben, die der Vermieter gar nicht verlangen durfte, können regelmäßig nicht in gleicher Weise gegen den Mieter verwendet werden. Wegen der möglichen rechtlichen Folgen sollte bei einem konkreten Streitfall fachkundiger Rat eingeholt werden.

Fazit: Nur erforderliche Angaben weitergeben

Die Mieterselbstauskunft fasst die persönlichen und wirtschaftlichen Angaben zusammen, die ein Vermieter für eine konkrete Entscheidung benötigt. Welche Informationen zulässig sind, richtet sich nach dem Zeitpunkt und dem Zweck der Erhebung.

Vor einer Besichtigung genügen wenige grundlegende Angaben. Wirtschaftliche Informationen und Nachweise werden erst im weiteren Bewerbungsverfahren relevant. Beantworten Sie zulässige Fragen sorgfältig, geben Sie aber keine sensiblen Daten preis, die für das Mietverhältnis nicht erforderlich sind.

Ein externer Bonitätsnachweis ersetzt die Mieterselbstauskunft nicht. Er kann die Bewerbungsunterlagen jedoch um eine kompakte Aussage zur Zahlungszuverlässigkeit ergänzen.

Die wichtigsten Fragen zur Mieterselbstauskunft

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Abgabe besteht nicht. Ohne die für die konkrete Vermietungsentscheidung erforderlichen Angaben kann der Vermieter die Bewerbung jedoch möglicherweise nicht ausreichend beurteilen.

Vor der Besichtigung dürfen nur wenige grundlegende Daten erhoben werden, die für die Terminvereinbarung und die Auswahl einer grundsätzlich passenden Wohnung erforderlich sind. Umfangreiche Angaben zu Einkommen und Bonität sind zu diesem Zeitpunkt regelmäßig nicht zulässig.

Typisch sind persönliche Kontaktdaten, die Anzahl der einziehenden Personen sowie bei einer konkreten Bewerbung Angaben zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation.

Zulässige und für den Mietvertrag relevante Fragen sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unzulässige Fragen müssen Sie nicht beantworten und dürfen nach Einschätzung der Datenschutzaufsicht grundsätzlich auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Nein. Die Mieterselbstauskunft wird vom Mietinteressenten selbst ausgefüllt. Eine SCHUFA-Auskunft ist ein externer Bonitätsnachweis einer Auskunftei.

Ein Einkommensnachweis darf grundsätzlich im fortgeschrittenen Bewerbungsverfahren unmittelbar vor dem Abschluss des Mietvertrags verlangt werden, um zuvor gemachte Angaben zu überprüfen.

Eine pauschale Offenlegung sämtlicher Kredite und privater Ausgaben ist nicht erforderlich. Relevant kann jedoch der Betrag sein, der nach laufenden monatlichen Verpflichtungen für die Mietzahlung verfügbar bleibt.

Bewusst falsche Antworten auf zulässige und für den Vertragsabschluss wesentliche Fragen können rechtliche Folgen haben. Ob eine Anfechtung oder Kündigung möglich ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Das Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können entstehen, wenn Sie zusätzlich kostenpflichtige Nachweise oder Dokumente beschaffen.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen Daten grundsätzlich gelöscht werden, sobald sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind.

Wohnungsbewerbung mit Bonitätsnachweis abschließen

Ergänzen Sie Ihre Mieterselbstauskunft um einen kompakten SCHUFA-BonitätsCheck, der ausdrücklich für die Weitergabe an Vermieter vorgesehen ist. So reichen Sie persönliche Angaben und Bonitätsnachweis getrennt und übersichtlich ein.

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