Was darf ich bei einer Wohnung überhaupt selbst sanieren – und wo brauche ich Zustimmung?
Sanierungsmaßnahmen greifen tief in die Gebäudesubstanz ein. Als Mieter haben Sie daher in der Praxis kaum Chancen, selbst sanierend tätig zu werden – das ist Sache des Eigentümers bzw. Vermieters. Anders hingegen, wenn es sich um Ihre Eigentumswohnung handelt. Dann haben Sie erheblich mehr Freiheiten, sind aber gleichzeitig dennoch in mehrerer Hinsicht limitierter als ein sanierender Hausbesitzer.
Der Grund: Eine Wohnung ist kein komplett eigenständiges Objekt, sondern Teil eines größeren Gebäudes. Das hat direkte Auswirkungen auf Ihre Sanierungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich gilt:
- Alles innerhalb Ihrer Wohnung (z.B. Böden, Wände, nicht tragende Elemente…) können Sie meist frei gestalten.
- Alles, was das Gemeinschaftseigentum betrifft (tragende Wände, Fassade & Fenster, Dach, Leitungen usw.), ist zustimmungspflichtig durch die Eigentümergemeinschaft.
Das bedeutet konkret: Viele Maßnahmen, die man intuitiv zur „Wohnungssanierung“ zählt, betreffen in Wirklichkeit das gesamte Gebäude und liegen deshalb außerhalb Ihrer alleinigen Entscheidungsbefugnis.