Die maximale Höhe eines Hypothekendarlehens hängt von der sogenannten Beleihungsgrenze ab. Sie ist ein prozentualer Anteil des Beleihungswerts einer Immobilie. Der Beleihungswert ist ein vorsichtig ermittelter, nachhaltiger Wert, der oft etwas unter dem Kaufpreis liegt.


Die Beleihungsgrenze liegt je nach Bank zwischen 60 und 90 Prozent des Beleihungswerts. Innerhalb dieser Grenze spricht man von einer erststelligen bzw. 1a-Hypothek. Kredite oberhalb dieser Grenze gelten als riskanter und werden häufig mit einem Zinsaufschlag versehen.
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Beispiel
Familie Mustermann kauft ein Haus für 320.000 Euro. Die Bank setzt den Beleihungswert auf 80 Prozent, respektive 256.000 Euro. Würde Sie von diesem Betrag wiederum 80 Prozent als Beleihungsgrenze akzeptieren, wären das 204.800 Euro – die maximale Kreditsumme, die innerhalb der günstigen Konditionen des 1a-Bereichs vergeben werden kann.
Zwar gibt es auch noch den Begriff des 1b-Hypothekendarlehens. 1a und 1b sind heute jedoch veraltende Bezeichnungen. Stattdessen spricht man heute davon, ob ein Kredit innerhalb oder oberhalb der Beleihungsgrenze liegt. Der Bereich innerhalb der Beleihungsgrenze gilt als besonders sicher und wird von Banken zu günstigeren Zinsen vergeben. Wird ein Teil der Finanzierung über diese Grenze hinaus benötigt, gilt dieser Abschnitt als risikoreicher, was üblicherweise zu einem Zinsaufschlag führt.
Es handelt sich dabei nicht um ein separates Darlehen, kein zweitrangiges Grundpfandrecht und auch nicht um eine öffentliche Bürgschaft, sondern lediglich um einen höher belasteten Teil desselben Kredits. Da dieser Bereich teurer ist, empfiehlt es sich, ausreichend Eigenkapital einzubringen, um möglichst vollständig innerhalb der Beleihungsgrenze zu bleiben.