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Was beinhaltet die Wohnungsbauprämie?Wie funktioniert die Wohnungsbauprämie beim Hauskauf?

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Beim Bau oder Kauf einer Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Förderungen vom Staat erhalten. Darunter fällt auch die sogenannte Wohnungsbauprämie. Diese wird bereits seit 1952 vom Staat für die Förderung von Bau oder Kauf einer Immobilie an Bausparer vergeben. Erfahren Sie hier, wie Sie die Wohnungsbauprämie beantragen können, an welche Voraussetzungen diese geknüpft ist und welche Verwendungsmöglichkeiten Sie damit haben!

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohnungsbauprämie ist ein staatliches Mittel zur Förderung des Bausparens
  • Die Förderung ist abhängig vom Familienstand und dem zu versteuernden Einkommen
  • Die Wohnungsbauprämie liegt bei 10 Prozent der jährlichen Einzahlungen (Stand 09/2021)
  • Die Prämie darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden
  • Die Wohnungsbauprämie muss nicht zurückgezahlt werden
  • Das Guthaben der Wohnungsbauprämie und des Bausparvertrags kann als Grundlage für eine spätere Baufinanzierung dienen

Das beinhaltet die Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie oder auch Bausparprämie ist eine staatliche Förderung, die Bausparer finanziell beim Bau oder Kauf eines Eigenheims unterstützen soll. Wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen, dann erhalten Sie demnach vom Staat zusätzliches Kapital, dass Sie für die Investition in Ihre Immobilie verwenden können. Dieses zusätzliche Guthaben müssen Sie nicht zurückzahlen. Wichtig dabei ist aber, dass Sie die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Insgesamt kann die Wohnungsbauprämie zehn Jahre lang beantragt werden, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Darunter fällt auch die Einkommensgrenze die für Alleinstehende bei 35.000 Euro und für Ehepaare bei 30.000 Euro des Bruttoarbeitslohnes liegt.

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Hinweis
Neben der Wohnungsbauprämie als staatliche Förderungsmaßnahme gibt es auch die Wohn-Riester-Förderung sowie die Arbeitnehmersparzulage. Beachten Sie, dass Sie die Wohnungsbauprämie nur dann beantragen können, wenn Sie keine weiteren staatlichen Förderungen zum Aufbau von Wohneigentum beziehen.

Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie

Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen neben dem Abschluss eines Bausparvertrags folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Einhaltung der Einkommensgrenze
  • Einzahlung von mindestens 50 Euro im Jahr
  • Sie erhalten keine weiteren staatlichen Förderungen

Wie Sie die Wohnungsbauprämie beantragen

Sie erhalten von Ihrer Bausparkasse einmal im Jahr einen Kontoauszug, der auch den Antrag für die Wohnungsbauprämie enthält. Diesen füllen Sie entsprechend aus. Mit Ihrer Unterschrift setzen Sie eine verbindliche Erklärung ab, dass Sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten und somit förderfähig sind.

Den ausgefüllten Antrag inklusive aller notwendigen Belege schicken Sie dann an Ihre Bausparkasse zurück. Beim zuständigen Finanzamt meldet die Bausparkasse die jährliche Wohnungsbauprämie an. Die Auszahlung der Förderung wird dann Ihrem Bausparvertrag gutgeschrieben.

Den Antrag stellen Sie bis zur Kündigung und Auszahlung Ihres Bausparvertrags jedes Jahr aufs Neue. So kann gewährleistet werden, dass Sie weiterhin Anspruch auf die Prämie haben. Der entsprechende Antrag wird zusammen mit dem Kontoauszug Ihres Bausparvermögens zugeschickt.

Wenn Ihr Bausparvertrag ausläuft, wird Ihnen das Guthaben der Wohnungsbauprämie ausgezahlt. Bei zweckgerechter Verwendung erhalten Sie die gesamte Summe auf Ihr Bausparkonto.

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Höhe der Wohnungsbauprämie

Die jährlichen Einzahlungen in Ihren Bausparvertrag werden vom Staat mit 10 Prozent bezuschusst (Stand 09/2021). Dabei ist der maximale förderungsfähige Betrag gemessen an der Einkommensgrenze für Alleinstehende 700 Euro und für Ehepaare 1.400 Euro (Stand 09/2021). Zahlen ledige Personen also den maximalen Betrag ein, erhalten Sie eine Höchstprämie von 70 Euro jährlich. Ehepartner erhalten bei maximaler Einzahlung eine Höchstprämie von 140 Euro im Jahr.

 

Verwendungsmöglichkeiten der Wohnungsbauprämie

Wofür Sie die Wohnungsbauprämie verwenden dürfen ist gesetzlich geregelt. Das Geld darf demnach nur für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt und nicht für Einrichtungsgegenstände verwendet werden. Die Prämie können Sie sowohl für Ihr Eigenheim, als auch für Ihre vermietete Immobilie einsetzen. Im Detail bedeutet das:

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Hinweis
Haben Sie vor Ihrem 25. Lebensjahr einen Bausparvertrag abgeschlossen und die Wohnungsbauprämie erhalten, dann können Sie nach sieben Jahren einmalig über das Guthaben frei verfügen. Das Geld ist dann nicht an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden und kann zur freien Verwendung genutzt werden.

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Häufige Fragen zur Wohnungsbauprämie

Ob Sie einen staatlichen Zuschuss zu Ihrem Bausparvertrag erhalten, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen und Familienstand ab. So liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 35.000 Euro und die für verheiratete Paare bei 70.000 Euro des jährlich zu versteuernden Einkommens (Stand 09/2021). Das zu versteuernde Einkommen meint das Bruttoeinkommen abzüglich der Freibeträge für zum Beispiel Werbungskosten oder Kindergeld.

Ja, die Wohnungs- oder Bausparprämie können Sie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen. Den Antrag dafür müssen Sie bis zum 31. Dezember eines Jahres einreichen.

Das Geld der Wohnungsbauprämie darf nur für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Darunter zählen der Bau oder Kauf einer Immobilie, Renovierung, Sanierung, Modernisierungsmaßnahmen oder Umbauarbeiten. Wenn Sie das Guthaben verwenden, müssen Sie zudem einen Nachweis über die erbrachten Bau- und Handwerksleistungen erbringen.

Grundsätzlich kann jeder, der das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hat, einen Bausparvertrag abschließen und die Wohnungsbauprämie beantragen. Ob Sie einen staatlichen Zuschuss zu Ihrem Bausparvertrag erhalten, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen und Familienstand ab. So liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 35.000 Euro und die für verheiratete Paare bei 70.000 Euro (Stand 09/2021).

Nein, die Wohnungsbauprämie muss nicht versteuert werden. Laut dem Wohnungsbauprämie-Gesetz gehört die Förderung nicht zum Einkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes.

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt als Gutschrift zeitgleich mit dem Bausparvertrag.

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