Sofern die Bonitätsberechnung keine Einwände erhebt, können Sie die Zinsbindung der Baufinanzierung weitgehend frei bestimmen. „Weitgehend“, weil sich in der Branche Fünf-Jahres-Schritte eingebürgert haben, insbesondere mit folgenden Werten: 5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre und 20 Jahre. 25 Jahre sind eher selten. Sind mehr als 20 Jahre nötig, steigt die Zinsbindung der Baufinanzierung üblicherweise auf 30 Jahre. Zwar sind andere Zeiträume nicht verboten, doch lassen sich Banken nur in Ausnahmefällen darauf ein.
Der Grund dafür liegt vor allem in der Arbeitspraxis der Banken:
- Kreditinstitute kaufen ihre Refinanzierung selbst in festen Laufzeiten ein.
- Ihre internen Systeme und Risikomodelle sind jedoch nur auf Standardfristen ausgelegt.
- Sonderfristen sind technisch und regulatorisch komplizierter.
- Andere Werte (beispielsweise 7, 13 oder 18 Jahre) bieten der Bank schlicht keinerlei Vorteile.
- Kurzum: Die Standardisierung der Fünf-Jahres-Schritte senkt Aufwand, Risiko und Kosten.
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Hinweis
Eine längere Zinsbindung Ihrer Baufinanzierung hat automatisch einen höheren Effektivzins zur Folge. Denn indem die Bank Ihnen für diesen Zeitraum einen Zinssatz garantiert, kann sie nicht von etwaigen Steigerungen des Zinsniveaus profitieren. Deshalb können Sie für eine fünfjährige Zinsbindung Ihrer Baufinanzierung realistisch 0,2 bis 0,4 Prozent niedrigere Zinsen erwarten als für eine zehnjährige Zinsbindung.
Dabei ist besonders die 10-Jahres-Marke bedeutend: Ab diesem Zeitpunkt haben Sie das gesetzlich verbriefte Recht, die verbleibende Summe auf einen Schlag zurückzuzahlen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung begleichen zu müssen. Das eröffnet interessante Möglichkeiten für eine Umschuldung, indem Sie die verbleibende Summe bei einem anderen Kreditinstitut zu deutlich besseren Konditionen leihen.