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Wer zahlt den Kredit im Falle einer Scheidung?Wer zahlt den Kredit bei einer Scheidung?

Kredit bei Scheidung: Lösungen für gemeinsame Kredite

Wenn Ehepartner sich scheiden lassen, bleiben beide oft für gemeinsame Kredite verantwortlich, auch wenn nur einer die Raten zahlen kann. Erfahren Sie hier, welche Lösungen es gibt, wie Sie sich im Vorfeld absichern können und erhalten Sie hilfreiche Tipps für den Ernstfall. So behalten Sie den Überblick und vermeiden unnötige Kosten.

Das Wichtigste zum Thema Kredit bei Scheidung

  • Bei einem gemeinsam unterschriebenen Kredit haften beide Partner in voller Höhe.
  • Auch nach der Scheidung können beide weiterhin für die Rückzahlung in Anspruch genommen werden.
  • Mögliche Lösungen sind unter anderem die Entlassung aus der Haftung, Umschuldung oder Ablösung.
  • Eine Absicherung ist im Vorfeld über einen Ehevertrag oder klare Vereinbarungen möglich.

Wer haftet für Kredite nach der Scheidung?

Im Falle einer Scheidung stellt sich häufig die Frage, wer für laufende Kredite verantwortlich ist. Die Antwort darauf hängt davon ab, wie der Kreditvertrag ursprünglich abgeschlossen wurde.

Gemeinsamer Kredit

Haben beide Ehepartner den Vertrag unterschrieben, sind sie Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass jeder für die vollständige Kreditsumme haftet. Die Bank darf frei entscheiden, von welchem Partner sie die Raten einfordert. Unabhängig davon, wer den Kredit genutzt hat oder wem die Immobilie gehört.

 

Einzelkredit

Wurde der Vertrag nur von einem Partner abgeschlossen, ist allein dieser für die Rückzahlung verantwortlich. In diesem Fall kann die Bank den anderen Ehepartner nicht zur Zahlung heranziehen.

 

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Wichtig
Eine Scheidung hat keinen Einfluss auf die rechtliche Haftung gegenüber der Bank. Erst wenn die Bank einer Änderung zustimmt, beispielsweise einer Entlassung aus der Haftung oder einer Umschuldung, kann sich die Verantwortung verschieben.

Vor- und Nachteile der möglichen Lösungen im Überblick

Lösung Vorteile Nachteile
Entlassung aus der Haftung
  • Ein Partner ist vollständig von der Zahlungsverpflichtung befreit
  • Zustimmung der Bank erforderlich
  • nur bei guter Bonität des anderen Partners möglich
Übernahme des Kredits
  • klare Zuordnung der Verantwortung
  • Vertrag läuft unkompliziert weiter
  • Bank muss zustimmen
  • übernehmender Partner trägt alle Kosten allein
Umschuldung
  • Möglichkeit, bessere Konditionen zu erhalten
  • klare Trennung der Haftung
  • neue Kreditkosten (z. B. Gebühren, Zinsen)
  • erneute Bonitätsprüfung nötig
Ablösung
  • Kreditrückzahlung ist sofort erledigt
  • keine weitere gemeinsame Bindung
  • Hoher Kapitalbedarf oder neuer Kredit erforderlich
  • ggf. Vorfälligkeitsentschädigung

Das gilt beim Immobilienkredit

Stehen beide Partner im Grundbuch, haften auch beide für den Kredit. Nach der Scheidung gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Im Haus bleiben: Beide haften weiterhin gemeinsam.
  2. Eigentumsanteil übertragen: Ein Partner übernimmt Haus und Kredit allein (Zustimmung der Bank nötig).
  3. Hausverkauf: Das Haus wird verkauft und der Kredit mit dem Verkaufserlös abgelöst. Ein eventueller Restbetrag wird geteilt.

So können Sie sich im Vorfeld absichern

Idealerweise werden Kredite bereits beim Abschluss so geregelt, dass es im Trennungsfall nicht zu Streitigkeiten kommt. Klare Vereinbarungen helfen dabei, finanzielle Risiken zu minimieren und spätere Konflikte zu vermeiden. Es gibt zwei gängige Möglichkeiten:

Ehevertrag

In einem Ehevertrag können individuelle Regelungen zu bestehenden oder geplanten Krediten festgehalten werden. Dazu gehört beispielsweise, wer im Fall einer Scheidung die Raten übernimmt oder wie mit einer gemeinsam finanzierten Immobilie verfahren wird.

 

Notarielle Vereinbarungen

Unabhängig von einem Ehevertrag lassen sich über notarielle Vereinbarungen klare Vorgaben treffen. So kann beispielsweise verbindlich festgelegt werden, welcher Partner im Trennungsfall für bestimmte Kredite haftet.

 

Praktische Tipps für Betroffene

Wer sich in einer Scheidungssituation befindet und noch gemeinsame Kredite hat, sollte frühzeitig aktiv werden. Die folgenden Schritte helfen dabei, den Überblick zu behalten:

Informieren Sie Ihre Bank über Ihre neue Lebenssituation. So können rechtzeitig Lösungen gefunden werden.

Stellen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüber. So erkennen Sie, welche Kreditraten nach der Trennung tragbar sind.

Eine Umschuldung kann die finanzielle Belastung reduzieren und die Verantwortung klar auf einen Partner übertragen.

Checkliste: Was Sie bei Krediten in der Scheidung beachten sollten

  • Informieren Sie die Bank so früh wie möglich.
  • Erstellen Sie eine eigene Haushaltsrechnung.
  • Prüfen Sie die Restschuld und die laufenden Verträge.
  • Möglichkeiten zur Umschuldung vergleichen.
  • Bei Immobilien ist juristische Beratung einzuholen.

Die wichtigsten Fragen zum Kredit im Scheidungsfall

Solange die Bank niemanden aus der Haftung entlässt, bleiben beide Partner bei einem gemeinsamen Kredit zahlungspflichtig.

Nur unter der Voraussetzung, dass die Bank zustimmt, kann eine Entlassung, Übernahme oder Umschuldung erfolgen.

Grundsätzlich nicht direkt. Allerdings können Kreditraten die finanzielle Leistungsfähigkeit beeinflussen.

Ja, zum Beispiel durch einen Ehevertrag oder durch klare Vereinbarungen bei Immobilienkrediten.

Wenn ein Partner den Kredit übernimmt, kann der andere eine Ausgleichszahlung erhalten, um die Belastung fair zu verteilen.

Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

Kontakt: content@smava.de

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