Im Falle einer Scheidung stellt sich häufig die Frage, wer für laufende Kredite verantwortlich ist. Die Antwort darauf hängt davon ab, wie der Kreditvertrag ursprünglich abgeschlossen wurde.
Haben beide Ehepartner den Vertrag unterschrieben, sind sie Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass jeder für die vollständige Kreditsumme haftet. Die Bank darf frei entscheiden, von welchem Partner sie die Raten einfordert. Unabhängig davon, wer den Kredit genutzt hat oder wem die Immobilie gehört.
Wurde der Vertrag nur von einem Partner abgeschlossen, ist allein dieser für die Rückzahlung verantwortlich. In diesem Fall kann die Bank den anderen Ehepartner nicht zur Zahlung heranziehen.
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Wichtig
Eine Scheidung hat keinen Einfluss auf die rechtliche Haftung gegenüber der Bank. Erst wenn die Bank einer Änderung zustimmt, beispielsweise einer Entlassung aus der Haftung oder einer Umschuldung, kann sich die Verantwortung verschieben.