Wie bereits angeschnitten: Ist eine Forderung tatsächlich verjährt, kann sie rechtlich nicht mehr erfolgreich eingeklagt werden – vorausgesetzt, Sie berufen sich auf die Verjährung.
Doch was bedeutet das in der Praxis?
- Der Gläubiger kann Sie weiterhin anschreiben und zur Zahlung auffordern.
- Ein Gericht würde jedoch eine Klage abweisen, wenn Sie die Einrede der Verjährung geltend machen.
Vereinfacht formuliert: Der Gläubiger darf zeitlich unbegrenzt weiterhin die Rückzahlung einfordern. Er hat aber aufgrund der Verjährung keine Handhabe mehr, um die Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Tatsächlich kommt es regelmäßig vor, dass Inkassounternehmen Schuldner auch nach vielen Jahren, ja sogar Jahrzehnten immer wieder anschreiben und an die Schuld erinnern – selbst wenn solche Unterfangen selten von Erfolg gekrönt sind. Da manche Schuldner jedoch ihre Rechte nicht kennen und solche Briefe häufig sehr geschickt formuliert sind, gibt es eine kleine Quote von Zahlern – das genügt für Inkassounternehmen, weil sie solche Alt-Forderungen für sehr geringe Kosten erwerben und schon kleine Zahlungen einen Gewinn bedeuten.
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Hinweis
Wenn Sie eine verjährte Forderung freiwillig zahlen, dann gilt diese Zahlung in der Regel als wirksam. Eine Rückforderung ist danach meist nicht mehr möglich.