Bei dem Personalkredit sichert die Bank sich vorrangig über die Bonität des Kreditnehmers ab. Zwar wird die Kreditwürdigkeit bei allen Darlehensformen erfragt, beim Personalkredit ist sie jedoch Hauptargument für die Kreditvergabe. Die Hinterlegung zusätzlicher Sicherheiten ist nur in bestimmten Fällen notwendig. Damit unterscheidet der Personalkredit sich per Definition von Realkredit und Sachkredit. Bei diesen verlangt der Kreditgeber zusätzliche Sicherheiten in Form von Hypotheken oder einer Grundschuld (beim Realkredit) bzw. von Wertgegenständen oder Wertpapieren (beim Sachkredit).
Voraussetzungen für einen Personalkredit
Sie denken darüber nach, einen Personalkredit zu beantragen? Dann sind ein positiver SCHUFA-Score und eine stabile Finanzsituation Mindestvoraussetzung. Um letztere zu überprüfen, wird die Bank von Ihnen einen Einkommensnachweis und die Offenlegung Ihrer Vermögenswerte fordern. Neben der Kredit- kann jedoch auch die Vertrauenswürdigkeit des Kreditnehmers ausschlaggebend sein. Langzeitkunden, die der Bank als zuverlässige Zahler bekannt ist, profitieren von ihrer Ausgangslage. Neukunden dagegen werden in den meisten Fällen zusätzliche Sicherheiten hinterlegen müssen.