Sonderfall: Unfall bei einer Ballonfinanzierung
Eine besondere Herausforderung stellt ein Unfall bei einer Finanzierung mit hoher Schlussrate, wie beispielsweise einer Ballon- oder 3-Wege-Finanzierung, dar. Hier ist oft geplant, die Schlussrate durch den Verkauf des Fahrzeugs zu tilgen.
- Durch eine Wertminderung infolge des Unfalls erzielt das Fahrzeug jedoch einen geringeren Verkaufspreis. Die Differenz zwischen dem niedrigeren Erlös und der vereinbarten Schlussrate müssen Sie als Kreditnehmer aus eigener Tasche ausgleichen.
- Ein weiteres Problem entsteht bei einem Totalschaden. Selbst wenn die Versicherung den Wiederbeschaffungswert zahlt, kann dieser unter der Summe aus offener Restschuld und Schlussrate liegen. Auch hier entsteht eine Finanzierungslücke.
Unser Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, wie hoch die voraussichtliche Lücke ausfällt. Unter Umständen kann ein kleiner Ratenkredit für die Restsumme eine geeignete Lösung sein.