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SCHUFA-Eintrag löschen lassen

Wer einen Kredit aufnehmen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder eine neue Wohnung beziehen möchte, der braucht eine positive SCHUFA-Auskunft. Negative SCHUFA-Einträge verringern Ihre Kreditwürdigkeit und dadurch sinkt die Chance auf eine Vertragszusage. Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, welche gesetzlichen Löschfristen für die Daten in Ihrer SCHUFA gelten und unter welchen Voraussetzungen Sie negative Einträge sofort löschen lassen können.

Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

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Welche Relevanz haben SCHUFA-Einträge?

Ein SCHUFA-Eintrag kann einen großen Einfluss auf Ihre finanziellen Entscheidungen haben – vor allem dann, wenn Sie einen Kredit aufnehmen, eine Wohnung mieten oder einen Mobilfunkvertrag abschließen möchten. Die SCHUFA bewertet Ihre Zahlungsfähigkeit auf Grundlage vergangener Zahlungsverhalten. Je nach Eintrag kann sich das positiv oder negativ auf Ihre Bonität auswirken.

Typische Alltagssituationen:

  • Sie möchten ein neues Auto finanzieren – doch die Bank lehnt den Kredit ab.
  • Sie bewerben sich für eine Wohnung – und erhalten eine Absage wegen Ihrer Bonitätsauskunft.
  • Sie beantragen eine Kreditkarte – doch der Antrag wird aufgrund eines veralteten SCHUFA-Eintrags abgelehnt.
Solche Situationen entstehen häufig durch fehlerhafte oder veraltete Einträge, die eigentlich längst hätten gelöscht werden müssen – oder durch Missverständnisse wie falsch zugeordnete Forderungen.

Welche Auswirkungen haben negative Einträge?

Bevor Sie sich für einen Kredit entscheiden, sollten Sie prüfen, ob die monatliche Rückzahlung zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Eine Kreditaufnahme ist sinnvoll, wenn Sie die geplante Rate auch langfristig zuverlässig stemmen können – ohne Ihre finanzielle Stabilität zu gefährden.

Negative SCHUFA-Einträge können dazu führen, dass:

  • Kreditanfragen abgelehnt oder nur zu höheren Zinsen bewilligt werden,
  • Verträge mit Ratenzahlung oder Leasing nicht abgeschlossen werden können,
  • oder sich allgemein Ihre Verhandlungsspielräume bei Banken verschlechtern.
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Tipp
Überprüfen Sie Ihre Einträge regelmäßig prüfen und lassen Sie unrichtige Angaben gezielt löschen.

SCHUFA-Eintrag löschen – Schritt für Schritt erklärt

Sie möchten vor der Aufnahme eines Kredits einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen, den die Auskunftei trotz Ablauf der Frist noch gelistet hat? Nicht jeder SCHUFA-Eintrag ist korrekt oder berechtigt. Ob durch veraltete Daten, fehlerhafte Einträge oder erledigte Forderungen – in vielen Fällen lässt sich ein Eintrag löschen.

Welche Gründe gibt es für eine Löschung?

Ein SCHUFA-Eintrag kann gelöscht werden, wenn:

  • Die gespeicherte Information falsch oder unvollständig ist, z. B. eine Forderung, die nie bestanden hat.
  • Die Forderung erledigt wurde, der Eintrag aber nicht aktualisiert wurde.
  • Die gesetzliche Speicherfrist abgelaufen ist.
  • Der Eintrag ohne rechtliche Grundlage erfolgt ist, z. B. ohne vorherige Mahnung.

Wie kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?

Sie möchten vor der Aufnahme eines Kredits einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen, den die Auskunftei trotz Ablauf der Frist noch gelistet hat? Dann gehen Sie wie folgt vor:

Fordern Sie Ihre kostenlose Datenkopie gemäß Art. 15 DSGVO an. Diese erhalten Sie postalisch innerhalb weniger Tage.

Überprüfen Sie die Angaben in Ihrer Auskunft sorgfältig: Stimmen alle Beträge, Gläubiger und Daten?

Sammeln Sie Belege (z. B. Kontoauszüge, Schreiben der Gläubiger), die die Fehlerhaftigkeit belegen.

Wenden Sie sich schriftlich an die SCHUFA und ggf. an den betreffenden Vertragspartner. Formulieren Sie klar, um welchen Eintrag es geht und warum er gelöscht werden soll.

Die SCHUFA prüft Ihr Anliegen. In der Regel erfolgt die Rückmeldung innerhalb von vier Wochen. Wenn keine Reaktion erfolgt, können Sie sich an die Datenschutzbehörde wenden.

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Wie lange dauert es, bis die SCHUFA den Eintrag löscht?

Wie lang die Löschfristen einzelner SCHUFA-Einträge sind, hängt von der Art der Information ab. Hier eine Übersicht der Auskünfte inklusive zugehöriger Löschfristen:

Was liegt vor? Welche Löschfrist?
Falschangaben Jederzeit
Kreditinformationen Drei Jahre nach Rückzahlung
Darlehensanfragen Ein Jahr nach Anfrage
Daten zu Giro- und Kreditkartenkonten Nach Kontoauflösung
Unternehmensanfrage Bis zu einem Jahr nach Anfrage; Infoweitergabe an Vertragspartner nur zehn Tage nach Unternehmensanfrage
Daten zu Zahlungsverzügen Drei Kalenderjahre bis Jahresende; wenn unerledigt bis zu vier Jahre; noch längere Speicherung von titulierten Forderungen
Händler- und Kundenkonten Drei Jahre
Daten aus Schuldnerverzeichnissen Drei Jahre; frühere Löschung nur durch Löschungsnachweis durch das Amtsgericht möglich
Bürgschaften Nach Begleichen der Hauptschuld

Wann wird ein SCHUFA-Eintrag automatisch gelöscht?

Nicht jeder Eintrag muss aktiv gelöscht werden – viele Daten verschwinden nach Ablauf gesetzlicher Fristen automatisch aus Ihrer SCHUFA-Auskunft. Die Dauer hängt von der Art des Eintrags ab (z. B. Kredit, Mahnverfahren, Insolvenz).

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Hinweis
Auch nach Erledigung bleibt ein Eintrag oft noch für eine gewisse Zeit sichtbar – zum Beispiel drei Jahre nach Rückzahlung eines Kredits.

Negative Schufa-Einträge löschen lassen

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Die wichtigsten Fragen zur Löschung von SCHUFA-Einträgen

Fordern Sie eine kostenlose Datenkopie an, prüfen Sie die Einträge auf Fehler und reichen Sie bei unrichtigen oder veralteten Daten einen schriftlichen Löschantrag bei der SCHUFA ein – idealerweise mit Nachweisen (z. B. Zahlungsbestätigungen oder Gerichtsbeschlüssen).

Einträge zu nicht beglichenen Forderungen, laufenden Krediten oder gerichtlich bestätigten Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. titulierte Forderungen) können nicht gelöscht werden. Diese bleiben bis zum Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist gespeichert – unabhängig vom Löschwunsch.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie eine offene Forderung vollständig bezahlt haben, können Sie gemeinsam mit dem Gläubiger eine vorzeitige Löschung beantragen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Gläubigers, die z. B. durch den Vermerk „erledigt“ nachgewiesen wird. Die SCHUFA prüft den Antrag individuell.

Ja, Sie können einen SCHUFA-Eintrag ohne Kosten löschen lassen. Ausgaben können lediglich entstehen, wenn der Löschung noch ein ausstehender Kredit entgegensteht. Die Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO), die zuvor unter der Bezeichnung Selbstauskunft lief, können Sie mehrmals im Jahr bzw. in angemessenen Abständen kostenfrei anfordern.

Erledigte Forderungen werden in der Regel drei Jahre nach Begleichung gelöscht. Einige Einträge – wie Anfragen oder Vertragsdaten – verschwinden bereits nach wenigen Tagen oder Monaten. Eine Übersicht finden Sie hier: SCHUFA-Löschfristen.

In der Regel lohnt es sich nicht, einen externen Anbieter für die Löschung von SCHUFA-Einträgen zu beauftragen. Die Löschung unberechtigter oder fehlerhafter Einträge ist kostenlos und kann direkt bei der Schufa oder dem Gläubiger beantragt werden. Viele Anbieter verlangen dahingegen hohe Gebühren für Leistungen, die Sie selbst durchführen können.

Die Beauftragung eines Anwalts zur Löschung von Schufa-Einträgen kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Schufa oder der Gläubiger die Löschung eines unberechtigten Eintrags verweigern. Anwälte verleihen Ihren Forderungen Nachdruck und prüfen rechtliche Ansprüche, etwa nach DSGVO. Allerdings entstehen Kosten, die jedoch teils durch Rechtsschutzversicherungen gedeckt werden können.

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