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Was ist ein zinsloses Darlehen?

Bei Darlehen im Verwandten- und Bekanntenkreis geht es meist nicht um Bonität oder Verzinsung. Üblicherweise steht die und unentgeltliche Hilfe bei zinslosen Krediten im Vordergrund. Völlig kostenlos sind solche Darlehen aber nur in bestimmten Grenzen, denn unter Umständen können sie Schenkungssteuern verursachen. Wichtig: Ein schriftlicher Kreditvertrag ist besonders bei höheren Summen ein absolutes Muss.

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Wie funktioniert ein zinsloses Darlehen?

Ein zinsloses Darlehen ist im Regelfall ein herkömmlicher Kredit, bei dem der Geldgeber auf eine Entlohnung in Form von Zinsen oder sonstige Gegenleistungen verzichtet. Für den Darlehensnehmer ist ein zinsloser Kredit dementsprechend mit keinen weiteren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger verbunden. Zinslose Darlehen kommen als finanzielle Hilfeleistung häufig im privaten Bereich und familiären Umfeld als Privatkredit zum Einsatz oder können in Form von Arbeitgeberdarlehen vergeben werden.

Wer vergibt zinslose Kredite?

Ob ein kaputtes Auto, eine neue Küche oder die Unterstützung beim Kauf einer Immobilie – zinslose Kredite werden als uneigennützige, finanzielle Hilfe oft zwischen Familienmitgliedern als „Kredit von Privat“ vergeben. Neben den Verwandten kommen weitere Kreditgeber in Betracht, darunter:

  • Freunde oder Bekannte
  • Arbeitgeber
  • Geschäftspartner
  • Händler im Rahmen einer Null-Prozent-Finanzierung

Welche Vorteile bietet ein zinsloser Kredit?

Neben dem Verzicht auf eine zusätzliche Vergütung bieten zinslose Darlehen weitere Vorteile für den Kreditgeber. So werden zinslose Kredite vor allem im Familien- und Bekanntenkreis schnell und unkompliziert vergeben. Übliche Stolpersteine wie eine Prüfung oder Bewertung der Bonität spielen meist keine Rolle. Das bestehende Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern ermöglicht zudem eine deutlich flexiblere Gestaltung des Kredits, zum Beispiel bei den Modalitäten der Rückzahlung.

Zinsloses Darlehen: Ab wann droht eine Schenkungssteuer?

Ein zinsloses Darlehen innerhalb der Familie oder unter guten Freunden kann sich schnell zu einer Steuerfalle entwickeln. Vor allem bei höheren Beträgen und längeren Laufzeiten drohen in bestimmten Konstellationen erhebliche Extrakosten in Form der Schenkungssteuer.

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Hinweis
Gewährt Ihnen ein Familienmitglied, Freund oder fremder Dritter ein zinsloses Darlehen, profitieren Sie von einem Zinsvorteil. Diesen Zinsvorteil wertet der Fiskus als schenkungssteuerpflichtige Zuwendung (§ 7 ErbStG), insbesondere dann, wenn das Darlehen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gewährt wird.

Zinsfreien Steuerfreibetrag nutzen

Bei der Steuerpflicht gelten allerdings verschiedene Freibeträge. Diese richten sich nach dem Beziehungsverhältnis, das zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer besteht. Dabei gilt: Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto höher die Freibeträge, die einmal innerhalb von zehn Jahren beansprucht werden können:

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern, Geschwister, Nichten & Neffen: 20.000 Euro
  • Andere Personen: 20.000 Euro

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Wie hoch kann die Schenkungssteuer für ein zinsloses Darlehen ausfallen?

Während die gewährten Freibeträge im engeren Familienkreis nur selten ausgereizt werden, können sie gerade bei zinslosen Darlehen außerhalb der Verwandtschaft schnell überschritten sein. Welche zusätzlichen Kosten dabei entstehen können, zeigt das Beispiel eines zinslosen Kredits zwischen zwei Geschäftspartnern in Höhe von 200.000 Euro und einer Laufzeit von 10 Jahren:

Betrag
Marktübliche Verzinsung 2,5 %
Zinsvorteil/schenkungssteuerpflichtige Zuwendung 25.940 €
Geltender Freibetrag (übrige Erwerber gem. § 15 ErbStG) 20.000 €
Zu versteuernde Differenz 5.940 €
Steuersatz nach Schenkungssteuerklasse III 30 %
Steuerschuld 1.782 €

Bei zinslosen Darlehen auf Vertrag und Steuern achten

Zinslose Darlehen als schnelle und uneigennützige finanzielle Hilfe erfreuen sich gerade im Familien- und Bekanntenkreis großer Beliebtheit. So unbürokratisch zinslose Darlehen am Anfang sind, so schnell können sie sich zu einer ungeplanten Steuerfalle entwickeln, wenn die Schenkungssteuer fällig wird. Ein genaues Augenmerk sollte auf die geltenden Freibeträge gerichtet werden, die sich am Grad der Verwandtschaft orientieren. Insbesondere bei hohen Beträgen und langen Laufzeiten droht sonst eine erhebliche Steuerschuld. Zudem ist es wichtig, trotz meist enger Beziehungen die getroffenen Vereinbarungen in einem Kreditvertrag schriftlich festzuhalten, um Missverständnissen vorzubeugen.

Ist ein schriftlicher Vertrag bei einem zinslosen Darlehen Pflicht?

Private Darlehensverträge können grundsätzlich schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Etwas anders verhält es sich etwa bei Arbeitgeberdarlehen. Hier gelten für bestimmte Mitarbeiterdarlehen die Vorschriften zum Verbraucherdarlehensvertrag nach den §§ 491 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach ist für Verbraucherdarlehen die Schriftform maßgeblich, es sei denn, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine günstigere Verzinsung als marktüblich vereinbart haben. Auch wenn keine generelle Pflicht zur Schriftform besteht, ist ein schriftlicher Kreditvertrag für ein zinsloses Darlehen in jedem Fall empfehlenswert. Denn so lassen sich mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten bereits im Vorfeld ausschließen. Folgende Inhalte gehören in einen Darlehensvertrag für einen zinslosen Kredit:

  • Namen und Anschriften der Vertragspartner
  • Rahmendaten des Darlehens (z. B. Kredithöhe und Laufzeit)
  • Optionaler Verwendungszweck
  • Angaben zu den Tilgungsmodalitäten
  • Ggf. vereinbarte Sicherheiten
  • Kündigungsmöglichkeiten und Angaben zum Vorgehen bei einem Zahlungsausfall
  • Schlussbestimmungen (Verweis auf ungültige mündliche Nebenabreden, salvatorische Klausel)
  • Unterschriften der Vertragspartner

Die wichtigsten Fragen zum Thema „zinsloser Kredit“

Zinslose Darlehen werden häufig unter Privatpersonen, die sich nahestehen und finanziell helfen wollen, vergeben. Solche Darlehen unterscheiden sich dadurch von anderen Krediten, dass der Geldgeber auf eine Vergütung in Form von Zinsen oder auf andere Gegenleistungen verzichtet.

Nein. Auch bei den sogenannten Arbeitgeberdarlehen oder Mitarbeiterkrediten kann auf eine Verzinsung verzichtet werden. Eine weitere Form zinsloser Kredite stellen auch die Null-Prozent-Finanzierungen bei Händlern dar.

Ja. Unter Umständen ist für ein zinsloses Darlehen eine Schenkungssteuer zu zahlen. Der Umfang der Steuerschuld richtet sich dabei nach der Höhe des gewährten Zinsvorteils und den angesetzten Freibeträgen, die sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis der Vertragspartner ergeben.

Die Vereinbarungen zum zinslosen Darlehen sollten stets im Rahmen eines Kreditvertrags schriftlich festgehalten werden. Welche Angaben ein solcher Kreditvertrag enthalten sollte, haben wir ausführlich in unserem Beitrag beschrieben.

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