Der Bodenrichtwert gibt Auskunft über den Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens in einem bestimmten Gebiet. Hierbei hat der Richtwert nicht nur einen Einfluss auf den Wert nicht bebauter Grundstücke. Auch weitere Werte wie der Verkehrswert eines bebauten Grundstücks können durch den Bodenrichtwert beeinflusst werden. Nicht zuletzt bildet der Bodenrichtwert die Grundlage zur Berechnung zahlreicher Steuern, wie etwa der Erbschaftssteuer oder der Grundsteuer.
Der Bodenrichtwert beeinflusst Grundsteuer
Mit der Grundsteuerreform wird der Bodenrichtwert in vielen deutschen Bundesländern auch in die Ermittlung der Grundsteuer einbezogen. Das betrifft alle Bundesländer außer Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg, welche andere Modelle gewählt haben. Die Daten zur Berechnung der Grundsteuer wie auch der Bodenrichtwert sind hierbei vielfach durch die Eigentümer selbst zu übermitteln. Einzig in Hessen sowie in Niedersachsen wird der jeweilige Bodenrichtwert durch die Finanzverwaltung bereitgestellt.
Kaufpreisaufteilung mittels Bodenrichtwert
Zur steuerlichen Berechnung bestimmter Prozesse ist es mitunter nötig, Grundstückspreise aufzuteilen. Bei der Berechnung werden Grund und Boden als Bodenrichtwert einbezogen, während die auf dem Grundstück befindlichen Immobilen separat angesetzt werden. Dies kann notwendig sein, wenn beispielsweise die Abnutzung einer Immobilie steuerlich berücksichtigt werden soll.
Bodenrichtwert und Verkehrswert
Während der Bodenrichtwert den Wert des unbebauten Bodens angibt, zielt der Verkehrswert auf den Marktpreis eines Grundstücks ab. Er gibt an, welcher Kaufpreis sich zum Ermittlungszeitpunkt für ein bestimmtes Grundstück erzielen lässt. Bei der Ermittlung des Verkehrswerts wird üblicherweise der Wert des Bodens in Form des Bodenrichtwerts einbezogen. So beeinflusst der Bodenrichtwert den Verkehrswert.
Ermittlung des Bodenrichtwerts durch das Finanzamt
Wird ein Grundstück vererbt oder verschenkt, so fallen in Regel auch Steuern an. Um Erbschaftssteuern oder die anfallende Schenkungssteuer exakt berechnen zu können, ermittelt das Finanzamt den jeweiligen Grundstückswert. Bei dieser Ermittlung wird der Bodenrichtwert durch das Finanzamt ebenso herangezogen.