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Aktualisiert am 30.03.2026

Was ist ein Gesellschafterdar­leh­en?

Das Gesellschafterdarlehen ist eine Sonderform von Kredit, bei dem Gesellschafter ihrem Unternehmen ein Darlehen gewähren. Lesen Sie in diesem Ratgeber, welche Optionen, Möglichkeiten und Voraussetzungen für solche Fälle gelten und welche Stärken und Schwächen das Gesellschafterdarlehen anführen kann.

Stefanie Wilheim: Kreditberaterin und Autorin bei smavaGeschrieben von Stefanie WillheimStefanie Wilheim: Kreditberaterin und Autorin bei smavaGeschrieben vonStefanie WillheimKreditberaterin

Seit 2021 unterstützt die geprüfte Versicherungs- und Finanzanlagenfachfrau Stefanie Willheim smava-Kunden bei der Kreditaufnahme. Mit ihrem Blick fürs Detail ist sie eine geschätzte Ansprechpartnerin für die Ratenoptimierung der Kunden. Mit Einfühlungsvermögen und Fachwissen gleichermaßen weiß sie auf jede Kundenfrage die richtige Antwort. Als gefragte Autorin teilt sie ihr Wissen rund um das Thema Ratenkredit gerne mit den Besuchern der smava-Website.

Geprüft von Leonard HaakerGeprüft vonLeonard HaakerSEO Manager

Leonard Haaker ist als SEO Manager im Bereich Marketing tätig und seit August 2024 im Unternehmen. Er entwickelt und schärft die SEO-Strategie, plant Keyword-Sets und Suchintents und sorgt dafür, dass Landingpages sowohl technisch als auch inhaltlich auf Suchanfragen und Nutzerbedürfnisse ausgerichtet sind. Dazu gehören die Optimierung bestehender Seiten, der Aufbau neuer Content-Hubs sowie regelmäßige Performance-Analysen, auf deren Basis Inhalte und Strukturen weiterentwickelt werden.

Das Wichtigste zum Gesellschafterdarlehen im Überblick

  • Bei einem Gesellschafterdarlehen stellen Gesellschafter ihrem Unternehmen Kapital mit Rückzahlungsanspruch zur Verfügung.
  • Grundsätzlich ist diese Form des Kredits bei nahezu allen Gesellschaftsformen möglich.
  • Rechtlich gilt das Gesellschafterdarlehen als Fremdkapital, kann wirtschaftlich jedoch eigenkapitalähnlichen Charakter haben.
  • Zinssatz und Konditionen sind frei vereinbar, müssen jedoch dem Fremdvergleich standhalten.
  • Im Insolvenzfall werden Gesellschafterdarlehen in der Regel nachrangig gegenüber anderen Gläubigern behandelt.
  • In der Praxis dienen sie vor allem der kurzfristigen Finanzierung und ersetzen kein dauerhaftes Eigenkapital.

Was ist ein Gesellschafterdarlehen?

Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Kredit, der durch Gesellschafter an ihr eigenes Unternehmen vergeben wird. Im Gegensatz zu Bankdarlehen handelt es sich insofern um eine Besonderheit, als dass

  • Kreditsumme,
  • Zinssatz,
  • Laufzeit und
  • Rückzahlungsmodalitäten

grundsätzlich weitestgehend freie Verhandlungssache zwischen den Vertragsparteien sind. Die einzigen zu beachtenden Einschränkungen finden sich in Form steuerrechtlicher Vorgaben und insolvenzrechtlicher Besonderheiten.

Welche Vorteile hat ein Gesellschafterdarlehen?

Nicht nur im direkten Vergleich mit anderen Finanzierungsformen bieten Gesellschafterdarlehen einem Unternehmen eine Reihe von Vorteilen:

  • Kapital kann flexibel und kurzfristig bereitgestellt werden.
  • Zinsen und andere Konditionen lassen sich sehr individuell vereinbaren.
  • Aufwändige Prüfungen durch Banken und andere Dritte entfallen ersatzlos.
  • Teilweise können Gesellschafterdarlehen als wirtschaftliches Eigenkapital bewertet werden, was weitere Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet.

Bei welchen unternehmerischen Rechtsformen sind Gesellschafterdarlehen möglich?

Ein Gesellschafterdarlehen ist bei beinahe allen in Deutschland gängigen Rechtsformen möglich – allerdings nicht überall in gleicher Form. Genaueres verrät Ihnen unsere Tabelle.

Rechtsform Gesellschafterdarlehen möglich? Hinweise / Besonderheiten
GbR Ja Echtes Darlehen bei klarem Rückzahlungsanspruch
oHG Ja Fremdkapital bei vertraglicher Vereinbarung
KG Ja Für Komplementäre und Kommanditisten möglich
GmbH Ja Rechtlich Fremdkapital, im Insolvenzfall meist nachrangig
UG (haftungsbeschränkt) Ja Sehr häufig, gleiche Regeln wie bei der GmbH
AG Ja In der Praxis eher selten, besonders bei börsennotierten AG
GmbH & Co. KG Ja Sehr verbreitet, z. B. durch Kommanditisten
Partnerschaftsgesellschaft (PartG / PartG mbB) Ja Vergleichbar mit Personengesellschaft
Genossenschaft (eG) Eingeschränkt Darlehen von Mitgliedern möglich, Satzung beachten
eingetragener Verein (e. V.) Eingeschränkt Nur unter strengen Voraussetzungen
SE (Societas Europaea) Ja Entspricht weitgehend der AG
KGaA Ja Sonderform aus AG und KG
stille Gesellschaft Sonderfall Kapitalüberlassung ähnelt Darlehen, ist aber rechtlich eigenständig
Einzelunternehmen / e. K. Nein Kein Gesellschafter, daher kein Gesellschafterdarlehen

 

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Hinweis
Ein Gesellschafterdarlehen ist bei nahezu allen Geschäftsformen mit Gesellschaftern oder Mitgliedern möglich – sofern ein Unternehmen auch praktisch auf diese Personen zurückgreifen kann und diese die nötigen Mittel besitzen. Ausgeschlossen ist es lediglich bei Einzelunternehmen. Beachten Sie jedoch unbedingt die jeweiligen rechtlichen Vorgaben, da diese sich im Detail unterscheiden können.

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Was gilt für Gesellschafterdarlehen in Unternehmenskrisen?

Entsprechend solvente Gesellschafter können ihrem Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Darlehen gewähren. Das Gesetz verbietet Gesellschafterdarlehen in derartigen Krisen grundsätzlich nicht.

Allerdings gelten in derartigen Fällen dennoch besondere Regeln:

  • Im Insolvenzfall stuft die Insolvenzordnung Gesellschafterdarlehen regelmäßig als nachrangig ein.
  • Rückzahlungen, die kurz vor der Insolvenz erfolgen, können anfechtbar sein.
  • Gesellschafter tragen ein erhöhtes Risiko, ihr Kapital nicht zurückzuerhalten.
  • Ein Gesellschafterdarlehen ersetzt daher kein Eigenkapital, kann aber zur kurzfristigen Stabilisierung beitragen.
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Gesellschafterdarlehen im Insolvenzfall
Die Insolvenzordnung regelt die Behandlung von Gesellschafterdarlehen eindeutig. Sie ordnet diese Forderungen in der Regel nachrangig ein, wodurch andere Gläubiger zuerst bedient werden. Häufig vereinbaren die Parteien zusätzlich einen Rangrücktritt. Dabei verpflichtet sich der Gesellschafter, seine Rückzahlungsansprüche erst geltend zu machen, wenn dadurch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung entsteht. Ein solcher Rangrücktritt kann helfen, eine Insolvenz zu vermeiden.

Die wichtigsten Fragen zu Gesellschafterdarlehen

Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Kredit, den ein Gesellschafter seiner eigenen Gesellschaft zur Verfügung stellt. Dadurch erhält das Unternehmen zusätzliches Kapital, ohne dass sich die Beteiligungsverhältnisse ändern. Im Unterschied zu Eigenkapital besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung sowie in der Regel eine vereinbarte Verzinsung.

Der Zinssatz ist grundsätzlich frei vereinbar, muss aber dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Konditionen sollten so ausgestaltet sein, wie sie auch zwischen unabhängigen Dritten üblich wären. Liegt der Zinssatz deutlich über oder unter dem Marktniveau, kann das Finanzamt eine Korrektur vornehmen und den Vorgang steuerlich anders bewerten, etwa als verdeckte Gewinnausschüttung.

Zinsen aus Gesellschafterdarlehen gelten in der Regel als Betriebsausgaben für die Gesellschaft und als Einkünfte aus Kapitalvermögen beim Gesellschafter. Voraussetzung ist, dass das Darlehen steuerlich anerkannt wird und einem Fremdvergleich entspricht. Werden die Konditionen nicht anerkannt, kann das Finanzamt die Zahlungen teilweise oder vollständig umqualifizieren.

Im Insolvenzfall werden Gesellschafterdarlehen meist nachrangig behandelt. Das bedeutet: Andere Gläubiger werden zuerst bedient. In der Praxis führt das häufig dazu, dass Gesellschafter ihr Darlehen ganz oder teilweise verlieren. Diese Regelung dient dem Schutz externer Gläubiger.

Bei einer freiwilligen Auflösung außerhalb einer Insolvenz gelten Gesellschafterdarlehen als Fremdkapital. Wenn ausreichend Vermögen vorhanden ist, werden sie vor einer Verteilung des verbleibenden Kapitals an die Gesellschafter zurückgezahlt. Entscheidend ist, dass keine Überschuldung vorliegt.

Die Regelungen wurden verschärft, um Missbrauch zu verhindern und Gläubiger besser zu schützen. Früher konnten Gesellschafter ihre Darlehen im Insolvenzfall oft bevorzugt zurückerhalten oder kurz vor der Insolvenz Kapital abziehen. Heute werden Gesellschafterdarlehen daher gezielt nachrangig behandelt.

Grundsätzlich ja, sofern sie ihre Einlageverpflichtungen vollständig erfüllt haben. Ein Gesellschafterdarlehen darf nicht an die Stelle noch offener Einlagen treten. Zudem sollte die Vereinbarung klar dokumentiert und wirtschaftlich nachvollziehbar sein, damit sie rechtlich und steuerlich anerkannt wird.

Ein Gesellschafterdarlehen ist Fremdkapital und wird grundsätzlich zurückgezahlt, während Eigenkapital dauerhaft im Unternehmen verbleibt und am Risiko beteiligt ist. Im Insolvenzfall wird Eigenkapital zuletzt berücksichtigt, Gesellschafterdarlehen jedoch ebenfalls nachrangig behandelt. Der Unterschied liegt vor allem in der rechtlichen und bilanziellen Einordnung sowie in der Verzinsung.

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