Mit dem Ende einer Ehe endet auch die gemeinsame Lebensgestaltung und Zukunftsplanung. So ist es keine Überraschung, dass zusammen eingegangene finanzielle Verbindlichkeiten wie ein Kredit bei der Scheidung zum Streitpunkt zwischen den Eheleuten werden. Grundsätzlich wird eine Bank einen Kredit nach der Scheidung nicht einfach kündigen – denn für die Bank ist es egal, welches Verhältnis die ehemaligen Eheleute aktuell zueinander haben. Relevant ist allein der Kreditvertrag: Sind beide Eheleute Vertragspartner, bleibt der Kredit auch bei Scheidung die Angelegenheit von beiden. Hat dagegen nur ein Partner den Kreditvertrag unterschrieben, so ist dieser auch nach einer Scheidung alleiniger Schuldner.