Gemeinsame Schulden aus einem Kredit sind bei einer Scheidung gerade dann ein Konfliktthema, wenn der Gläubiger nur einen der beiden Partner in Haftung nimmt. Im Optimalfall einigen sich die Ehepartner freiwillig, den gemeinsam aufgenommenen Kredit nach der Scheidung gemeinsam zu bedienen – diese Verständigung im Guten ist jedoch nicht immer möglich. Besteht Unterhaltspflicht, so ist die Ratenteilung faktisch auch unabhängig von gutem Willen gegeben. Denn die Tilgungszahlung wird bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt: Das Nettoeinkommen, wird zur Berechnung der Unterhaltshöhe herangezogen. Dieses kann um die Höhe der Tilgungszahlungen reduziert werden. Dadurch ergibt sich eine niedrigere Unterhaltshöhe und der Unterhalt beziehende Partner bekommt weniger Geld.
An einem Beispiel verdeutlicht:
- Das Nettoeinkommen der Ehefrau beträgt 1.000 Euro, das Einkommen des Ehemanns 2.900 Euro.
- Sein Einkommen ist höher, er kann unterhaltspflichtig sein.
- Die Unterhaltshöhe würde (2.900-1.000)*3/7=814 Euro betragen.
- Zahlt der Ehemann allerdings eine monatliche Tilgungsrate von 500 Euro, so beträgt sein zu berücksichtigendes Nettoeinkommen 2.400 Euro.
- Die Unterhaltshöhe betrüge dann (2.400-1.000)*3/7=600 Euro.
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