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Wer zahlt den Kredit im Falle einer Scheidung?Wer zahlt den Kredit bei einer Scheidung?

Wer bezahlt den Kredit bei Scheidung?

Die Finanzen sind bei Scheidungen oft mit Streit verbunden. Häufig im Mittelpunkt: Wer bezahlt Kredite, die während der Ehe aufgenommen wurden? Hat nur ein Partner den Kreditvertrag unterschrieben, bleibt dieser weiterhin Schuldner. Haben beide unterzeichnet, haften grundsätzlich weiterhin beide – unabhängig davon, wie sie nunmehr zueinander stehen.

Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

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Wie wirkt sich eine Scheidung auf einen Kredit aus?

Mit dem Ende einer Ehe endet auch die gemeinsame Lebensgestaltung und Zukunftsplanung. So ist es keine Überraschung, dass zusammen eingegangene finanzielle Verbindlichkeiten wie ein Kredit bei der Scheidung zum Streitpunkt zwischen den Eheleuten werden. Grundsätzlich wird eine Bank einen Kredit nach der Scheidung nicht einfach kündigen – denn für die Bank ist es egal, welches Verhältnis die ehemaligen Eheleute aktuell zueinander haben. Relevant ist allein der Kreditvertrag: Sind beide Eheleute Vertragspartner, bleibt der Kredit auch bei Scheidung die Angelegenheit von beiden. Hat dagegen nur ein Partner den Kreditvertrag unterschrieben, so ist dieser auch nach einer Scheidung alleiniger Schuldner.

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Hinweis
Ein Sonderfall tritt ein, wenn einer der beiden Partner als Bürge im Kreditvertrag des anderen steht. Die Bürgschaft bleibt nach der Trennung bestehen. Wenn Sie als Bürge im Darlehensvertrag Ihres Partners stehen, müssen Sie demnach für den Kredit auch bei einer Scheidung aufkommen, wenn Ihr (Ex-)Partner zahlungsunfähig ist. Sie sollten sich vor der Scheidung von der Bürgschaft befreien.

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Wer zahlt den Kredit nach der Scheidung?

Bei der Haftung für einen Kredit bei einer Scheidung sind zwei Szenarien zu unterscheiden: Handelt es sich um einen Kreditvertrag, den nur ein Partner unterschrieben hat, oder ist es ein gemeinsamer Kredit? Bei der Scheidung macht dies den Unterschied:

  • Ist nur einer der beiden Ehepartner Kreditnehmer, so ist dieser auch weiterhin Schuldner gegenüber der Bank. Er allein zahlt den Kredit nach der Scheidung. Die Ehe hat keinen Einfluss auf den Darlehensvertrag.
  • Handelt es sich um einen gemeinsam geschlossenen Kreditvertrag, den beide Eheleute als Vertragspartner unterschrieben haben, haften auch beide für den Kredit – trotz Scheidung. Die Bank kann entscheiden, welchen der beiden Ehepartner sie finanziell in die Pflicht nimmt.

Das gilt beim Immobilienkredit

Wenn im Grundbuch beide Partner als Eigentümer eingetragen sind, gelten beide als Schuldner. Wie können Sie damit umgehen? Die Möglichkeiten hängen vom Verhältnis zu Ihrem Ex-Partner ab: Sie bewohnen das Haus auch nach der Scheidung gemeinsam? Dann ist die gemeinsame Haftung angemessen. Wenn Sie ausziehen, übertragen Sie Ihren Eigentumsanteil am Haus auf Ihren Partner und treten aus dem Kreditvertrag aus. Sie kommen zu keiner Einigung mit Ihrem Ex-Partner? Dann kann das gemeinsame Haus verkauft werden. Mit dem Erlös zahlen Sie den Kredit ab, einen eventuellen Restbetrag teilen Sie untereinander auf.

Welche Lösungen gibt es für gemeinsame Kreditschulden?

Gemeinsame Schulden aus einem Kredit sind bei einer Scheidung gerade dann ein Konfliktthema, wenn der Gläubiger nur einen der beiden Partner in Haftung nimmt. Im Optimalfall einigen sich die Ehepartner freiwillig, den gemeinsam aufgenommenen Kredit nach der Scheidung gemeinsam zu bedienen – diese Verständigung im Guten ist jedoch nicht immer möglich. Besteht Unterhaltspflicht, so ist die Ratenteilung faktisch auch unabhängig von gutem Willen gegeben. Denn die Tilgungszahlung wird bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt: Das Nettoeinkommen, wird zur Berechnung der Unterhaltshöhe herangezogen. Dieses kann um die Höhe der Tilgungszahlungen reduziert werden. Dadurch ergibt sich eine niedrigere Unterhaltshöhe und der Unterhalt beziehende Partner bekommt weniger Geld.

An einem Beispiel verdeutlicht:

  • Das Nettoeinkommen der Ehefrau beträgt 1.000 Euro, das Einkommen des Ehemanns 2.900 Euro.
  • Sein Einkommen ist höher, er kann unterhaltspflichtig sein.
  • Die Unterhaltshöhe würde (2.900-1.000)*3/7=814 Euro betragen.
  • Zahlt der Ehemann allerdings eine monatliche Tilgungsrate von 500 Euro, so beträgt sein zu berücksichtigendes Nettoeinkommen 2.400 Euro.
  • Die Unterhaltshöhe betrüge dann (2.400-1.000)*3/7=600 Euro.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf Fachanwalt.de.

Die wichtigsten Fragen zum Kredit im Scheidungsfall

Als alleiniger Unterzeichner des Vertrags sieht die Bank Sie als alleinigen Schuldner an. Ihr Ex-Partner hat keinerlei Verpflichtungen, sofern er nicht als Bürge im Kreditvertrag verzeichnet ist.

Der Kreditgeber sieht Sie beide als Schuldner an und kann die Tilgungszahlung von Ihnen verlangen. Die Raten sind nicht automatisch halbiert. Die Bank kann die volle Rate von Ihnen oder von Ihrem Partner einfordern.

Bei einer Scheidung sind Sie in diesem Fall beide als Gesamtschuldner anzusehen, sofern Sie beide als Eigentümer des Hauses eingetragen sind. Es empfiehlt sich, zu einer gütlichen Einigung mit Ihrem Ex-Partner zu kommen. Ist das nicht möglich, können Sie die Immobilie verkaufen und den Kredit ablösen.

In diesem Fall haftet der Ex-Partner als Bürge auch nach einer Trennung bzw. Scheidung für die Kreditschulden des anderen. Es kann allerdings durch eine Schuldhaftentlassung festgelegt werden, dass im Falle einer Scheidung die Bürgschaft aufgehoben wird.

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