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Kredit kündigen: Der Leitfaden zur vorzeitigen Ablösung

Sie möchten aus Ihrem laufenden Kreditvertrag aussteigen? Das ist grundsätzlich jederzeit möglich, jedoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Ratenkredit korrekt kündigen, welche Kosten dabei anfallen können und wie Sie diese durch eine Umschuldung möglicherweise sogar einsparen können.

Das Wichtigste zum Thema Kredit kündigen

  • Widerrufsrecht: Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss können Sie einen Kredit ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen.
  • Vorzeitige Kündigung: Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine Kündigung jederzeit möglich. Hierfür kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
  • Geregelte Kosten: Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich begrenzt auf maximal 1,0 % der Restschuld bei über einem Jahr Restlaufzeit und auf 0,5 % bei unter einem Jahr.
  • Kostenfreie Kündigung: Kredite mit variabler Verzinsung oder Immobiliendarlehen nach einer Laufzeit von zehn Jahren können oft ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden.
  • Sinnvolle Alternativen: Anstatt den Kredit einfach zu kündigen, kann eine Umschuldung zu einem günstigeren Anbieter oder eine Sondertilgung die finanziell bessere Entscheidung sein.

Kredit widerrufen oder kündigen: Was ist der Unterschied?

Auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es einen wichtigen rechtlichen Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung eines Kreditvertrags.

Die ersten 14 Tage können Sie das gesetzliche Widerrufsrecht nutzen. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Frist: Sie können Ihren Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
  • Vorgehen: Der Widerruf muss schriftlich (per Brief oder E-Mail) bei der Bank eingereicht werden.
  • Folge: Sollte die Kreditsumme bereits ausgezahlt sein, müssen Sie diese vollständig an die Bank zurücküberweisen. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht.
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Nach der Widerrufsfrist: Die ordentliche Kündigung
Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist können Sie den Kreditvertrag jederzeit vorzeitig kündigen. In diesem Fall hat die Bank jedoch in der Regel Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die ihr entgehenden Zinseinnahmen.

Kredit kündigen in wenigen Schritten: So geht’s

Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für eine reibungslose Kündigung. Gehen Sie am besten wie folgt vor:

Sehen Sie sich Ihre Vertragsunterlagen genau an. Achten Sie insbesondere auf die vereinbarten Zinsen, die Restlaufzeit sowie auf mögliche Klauseln zu Sondertilgungen.

Kontaktieren Sie Ihre Bank und erfragen Sie eine detaillierte Aufstellung der Ablösesumme zum gewünschten Stichtag. In diesem Dokument müssen die exakte Restschuld und die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung angegeben sein.

Formulieren Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben. Folgende Angaben sind wichtig: Ihr Name, Ihre Anschrift, die Kreditvertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum.

Versenden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein. So erhalten Sie einen rechtssicheren Nachweis über den Zugang bei der Bank.

Nachdem Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben, überweisen Sie die gesamte Ablösesumme an die Bank. Oft übernimmt die neue Bank diesen Schritt im Rahmen einer Umschuldung.

Umschuldung als gute Alternative

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Was kostet es einen Kredit zu kündigen?

Der häufigste Grund für Zögern bei einer Kreditkündigung sind die potenziellen Kosten. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung die dabei entsteht ist gesetzlich klar geregelt.

Wie hoch darf die Entschädigung sein?

Die Bank darf nicht willkürlich eine Gebühr festlegen. Die Höhe ist gesetzlich gedeckelt:

Restlaufzeit des Kredits Maximale Vorfälligkeitsentschädigung
Mehr als 12 Monate 1,0 % der Restschuld
Weniger als 12 Monate 0,5 % der Restschuld

 

Berechnungsbeispiel
Beträgt Ihre Restschuld 15.000 € und die Restlaufzeit noch 24 Monate, darf die Bank maximal 150 € (1,0 % von 15.000 €) als Entschädigung verlangen.

Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung?

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie als Kreditnehmer keine oder nur eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dabei wird zwischen gesetzlichen Ansprüchen und Kulanzentscheidungen der Bank unterschieden.

Gesetzliche Ansprüche auf eine kostenfreie Kündigung

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Enthält Ihr Kreditvertrag eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung, kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. In diesem Fall wäre eine Kündigung ohne Entschädigung möglich.
  • Sonderkündigungsrecht bei Immobilienkrediten: Bei Darlehen mit einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren können Sie nach Ablauf von zehn Jahren jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kostenfrei kündigen.
  • Kredite mit variablem Zinssatz: In der Regel können Verträge ohne feste Zinsbindung mit einer Frist von drei Monaten ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden.

Mögliche Kulanzregelungen der Bank

  • Umschuldung bei derselben Bank: Wenn Sie den alten Kredit ablösen, um einen neuen, höheren Kredit bei derselben Bank aufzunehmen, zeigen sich viele Institute kulant und verzichten auf die Entschädigung.
  • Finanzielle Notlagen: In besonderen Härtefällen, wie dem Tod des Hauptverdieners, sind manche Banken bereit, auf die Gebühr zu verzichten. Hierbei handelt es sich jedoch um eine individuelle Entscheidung der Bank und nicht um einen Rechtsanspruch.
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Wichtiger Hinweis zu Sondertilgungen
Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf die Möglichkeit von Sondertilgungen. Bereits vereinbarte, aber noch nicht genutzte Sondertilgungsrechte muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen und die potenzielle Entschädigungssumme entsprechend reduzieren.

Unter welchen Umständen kann der Kreditgeber kündigen?

Ein Kreditgeber kann einen laufenden Kreditvertrag nicht willkürlich beenden. Das Gesetz schützt Verbraucher und knüpft eine Kündigung durch die Bank an klare Regeln, die meist im Zusammenhang mit ausbleibenden Ratenzahlungen stehen. Bevor die Bank den Vertrag kündigen darf, muss sie dem Kreditnehmer schriftlich eine letzte Frist von zwei Wochen einräumen, um die offenen Raten zu begleichen. Erst wenn diese Frist ohne Zahlung verstreicht, kann die Kündigung ausgesprochen und die gesamte Restschuld fällig gestellt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kredit kündigen

Eine Kreditkündigung bezeichnet die vorzeitige Beendigung eines laufenden Kreditvertrags durch den Kreditnehmer nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Das Ziel besteht darin, die gesamte Restschuld auf einen Schlag zurückzuzahlen, anstatt den Kredit planmäßig in Raten weiter zu tilgen.

Ja, das deutsche Verbraucherrecht gestattet es Ihnen, einen Ratenkredit jederzeit vorzeitig zu kündigen. Die Bank ist dazu verpflichtet, muss aber in den meisten Fällen eine finanzielle Entschädigung für die ihr entgehenden Zinsen verlangen.

Die Hauptkosten entstehen durch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Ihre Höhe ist gesetzlich klar begrenzt. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr darf sie maximal 1,0 % der Restschuld betragen. Bei einer Restlaufzeit von unter zwölf Monaten sind es höchstens 0,5 %.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine kostenfreie Kündigung möglich. Dazu gehören Kredite mit variabler Verzinsung, Immobiliendarlehen nach Ablauf der zehnjährigen Zinsbindung sowie Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

Eine Kündigung ist in der Regel Teil einer Umschuldung. Dabei wird der alte Kredit durch einen neuen, günstigeren abgelöst. Das lohnt sich immer dann, wenn die Zinsersparnis des neuen Kredits die Kosten für die Vorfälligkeitsentschädigung übersteigt. Ein Vergleich der Konditionen ist daher entscheidend.

Ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Der häufigste Grund ist ein erheblicher Zahlungsverzug. Bevor die Bank den Vertrag kündigen und die gesamte Restschuld fällig stellen darf, muss sie Sie jedoch zuvor schriftlich mahnen und Ihnen eine letzte Frist zur Zahlung der offenen Raten setzen.

Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

Kontakt: content@smava.de

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