Der häufigste Grund für Zögern bei einer Kreditkündigung sind die potenziellen Kosten. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung die dabei entsteht ist gesetzlich klar geregelt.
Wie hoch darf die Entschädigung sein?
Die Bank darf nicht willkürlich eine Gebühr festlegen. Die Höhe ist gesetzlich gedeckelt:
Restlaufzeit des Kredits |
Maximale Vorfälligkeitsentschädigung |
Mehr als 12 Monate |
1,0 % der Restschuld |
Weniger als 12 Monate |
0,5 % der Restschuld |
Berechnungsbeispiel
Beträgt Ihre Restschuld 15.000 € und die Restlaufzeit noch 24 Monate, darf die Bank maximal 150 € (1,0 % von 15.000 €) als Entschädigung verlangen.
Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung?
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie als Kreditnehmer keine oder nur eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dabei wird zwischen gesetzlichen Ansprüchen und Kulanzentscheidungen der Bank unterschieden.
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Wichtiger Hinweis zu Sondertilgungen
Prüfen Sie Ihren
Kreditvertrag auf die Möglichkeit von Sondertilgungen. Bereits vereinbarte, aber noch nicht genutzte Sondertilgungsrechte muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen und die potenzielle Entschädigungssumme entsprechend reduzieren.