Einige Antragsteller auf einen Kredit empfinden die Überprüfung der Identität als aufwendig. Allerdings ist die Identitätsprüfung aus verschiedenen Gründen notwendig und sinnvoll.
Gesetzliche Verpflichtung
In Deutschland sind sämtliche Kreditgeber gesetzlich durch das Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, eine Legitimationsprüfung ihrer Kunden vorzunehmen. Durch die Kontrolle der Identität soll die illegale Nutzung von Bankkonten bzw. Krediten verhindert werden. Die Legitimation erfolgt nach dem Grundsatz der Kontenwahrheit (§154 Abgabenordnung). Demnach darf niemand unter falschem Namen oder für eine dritte Person ein Konto anlegen oder Finanzgeschäfte durchführen. Auch dürfen Wertsachen (z. B. Bargeld oder Wertpapiere) nicht unter einem falschen Namen in Verwahrung gegeben oder verpfändet werden.
Verhinderung von Identitätsmissbrauch
Mit der Kontrolle der Identität wird sichergestellt, dass Dokumente tatsächlich von derjenigen Person unterzeichnet werden, auf deren Name ein Vertrag ausgestellt wurde. Sowohl Filialbanken als auch Direktbanken sind innerhalb Deutschlands gesetzlich verpflichtet eine Kontrolle der Identität ihrer zukünftigen Kunden durchzuführen, um dem Identitätsmissbrauch vorzubeugen bzw. diesen zu verhindern.