Bei zweckgebundenen Krediten interessiert die Bank vor allem: Passt die Kreditsumme zum angegebenen Vorhaben? Die Prüfung konzentriert sich daher vorrangig auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Verwendungszwecks zum Zeitpunkt der Kreditvergabe. In den meisten Fällen erfolgt die Zweckprüfung vor der Auszahlung des Kredits. Die Bank verlangt dann Unterlagen, aus denen eindeutig hervorgeht, wofür das Geld verwendet werden soll – etwa Händlerangebote, Kostenvoranschläge und dergleichen. Eine laufende Kontrolle einzelner Ausgaben findet in der Regel nicht statt.
Typischerweise müssen Sie die Zweckbindung nachweisen…
- im Rahmen des Kreditantrags, etwa durch Upload der Unterlagen oder
- unmittelbar vor Auszahlung, wenn der Kredit bereits genehmigt wurde.
Dies dient auch als „Hebel“: Das Kreditinstitut kann die Mittel so lange zurückhalten, bis es durch vorliegende Nachweise vollständige Klarheit hat. Nach der Auszahlung prüfen Banken üblicherweise nicht mehr jeden einzelnen Euro. Wo jedoch mit der Zweckbindung eine Sicherheitsübereignung einhergeht – häufig beispielsweise bei Fahrzeugfinanzierungen – müssen Sie noch entsprechende Dokumente übersenden, wodurch sich eine indirekte Nachweispflicht ergibt.
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Hinweis
Paradoxerweise werden zweckungebundene Kredite bankintern strenger überprüft. Da der Verwendungszweck fehlt, kann die Bank nicht einschätzen, wofür das Geld eingesetzt wird oder ob daraus ein werthaltiger Gegenwert entsteht. Dementsprechend liegt der Fokus stärker auf der finanziellen Stabilität des Kreditnehmers.