Stellen Sie sich vor, Sie möchten hinter Ihrem Haus ein hölzernes Gartenhaus errichten, das Sie als Bausatz aus dem Baumarkt gekauft haben:
- Da es eine gewisse Mindestgröße überschreitet, ist in Ihrem Bundesland eine Baugenehmigung erforderlich.
- Da der Hersteller aber alle Pläne mitgeliefert hat, ist keine Planungsarbeit mehr erforderlich.
Dürften Sie also die Pläne einfach persönlich bei Ihrem Bauamt einreichen? Die Antwort: Leider nein – denn es gilt die Regel:
Ein Bauantrag darf nur von einer sogenannten bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden.
Bundesweit sind das Architekten und Bauingenieure, teilweise kommen noch Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker hinzu. Diese Personen besitzen dann aber meist nur eine „kleine Bauvorlageberechtigung“ für einfachere Bauvorhaben.
Folgende Tabelle (Stand: April 2026) zeigt es Ihnen für Ihr Bundesland:
| Bundesland |
Voll bauvorlageberechtigt |
Eingeschränkt bauvorlageberechtigt |
| Baden-Württemberg |
Architekten, Bauingenieure (Kammermitglieder) |
Staatlich geprüfte Bautechniker, Handwerksmeister (z. B. Maurer- oder Zimmerermeister) |
| Bayern |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister bestimmter Baugewerke |
| Berlin |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Handwerksmeister |
| Brandenburg |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister |
| Bremen |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister |
| Hamburg |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister |
| Hessen |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister |
| Mecklenburg-Vorpommern |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister (enger gefasst) |
| Niedersachsen |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister |
| Nordrhein-Westfalen |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister (seit Reform erweitert, z. B. für Wohngebäude einfacher Art) |
| Rheinland-Pfalz |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister (ebenfalls erweitert) |
| Saarland |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister (teilweise eingeschränkt) |
| Sachsen |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister |
| Sachsen-Anhalt |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister |
| Schleswig-Holstein |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister |
| Thüringen |
Architekten, Bauingenieure |
Bautechniker, Meister (eher restriktiv) |
Grundprinzip:
- „Groß“ = alle Bauvorhaben
- „Klein“ = meist Ein- und Zweifamilienhäuser oder einfache Bauten
Das heißt: In Ihrem Fall mit dem Gartenhaus-Bausatz würde eine kleine Bauvorlageberechtigung genügen. Sie müssten sich also an jemanden aus diesem Kreis wenden, der sich die Pläne ansieht, ggf. einen Lageplan oder weitere Angaben ergänzt und dann den Antrag unterschreibt.
info
Hinweis
Dass ein Bauvorlageberechtigter auch dann nötig ist, wenn alle Pläne (etwa durch den Hersteller) geliefert werden, hat einen simplen Grund: Staatlicherseits möchte man in Deutschland stets, dass ein Fachmann bestätigt, dass alles seine Richtigkeit hat.