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Wie teuer ist eine Baugenehmigung?Was kostet eine Baugenehmigung?
Aktualisiert am 18.06.2026

Was kostet eine Baugenehmigung?

Lange vor dem ersten Handschlag auf der Baustelle hat der Gesetzgeber die Bürokratie gesetzt – die Baugenehmigung. Wann Sie überhaupt nötig ist, welche Kosten auf Sie zukommen, wie das Verfahren abläuft und worauf Sie unbedingt achten sollten, zeigen wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Geschrieben von Quang Dung TaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

Kontakt: content@smava.de

Geprüft von Leonard HaakerGeprüft vonLeonard HaakerSEO Manager

Leonard Haaker ist als SEO Manager im Bereich Marketing tätig und seit August 2024 im Unternehmen. Er entwickelt und schärft die SEO-Strategie, plant Keyword-Sets und Suchintents und sorgt dafür, dass Landingpages sowohl technisch als auch inhaltlich auf Suchanfragen und Nutzerbedürfnisse ausgerichtet sind. Dazu gehören die Optimierung bestehender Seiten, der Aufbau neuer Content-Hubs sowie regelmäßige Performance-Analysen, auf deren Basis Inhalte und Strukturen weiterentwickelt werden.

Das Wichtigste zu Baugenehmigung und Kosten im Überblick

  • Die Gebühren für eine Baugenehmigung liegen häufig bei etwa 0,4 bis 0,8 Prozent der Baukosten. Hinzu kommen meist deutlich höhere Ausgaben für Architekten-, Planungs- und Nachweisleistungen.
  • Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt vom Bundesland, dem Bebauungsplan und dem konkreten Bauvorhaben ab. Viele kleinere Maßnahmen sind genehmigungsfrei oder können im vereinfachten Verfahren umgesetzt werden.
  • Den Bauantrag können Bauherren in der Regel nicht selbst einreichen. Dafür wird meist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser benötigt, beispielsweise ein Architekt oder Bauingenieur.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt häufig zwischen zwei und sechs Monaten. Je nach Behörde, Projektumfang und Qualität der Unterlagen sind auch längere Bearbeitungszeiten möglich.
  • Unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen gehören zu den häufigsten Ursachen für Verzögerungen und können den Baubeginn deutlich nach hinten verschieben.
  • Wer die Kosten für eine Baugenehmigung und das Bauvorhaben nicht vollständig aus Eigenmitteln finanzieren kann, nutzt häufig einen Privatkredit oder eine andere Baufinanzierung. Vor der Kreditaufnahme sollten die Gesamtkosten des Projekts realistisch kalkuliert werden.

Wie hoch sind die Kosten einer Baugenehmigung wirklich?

Die Kosten einer Baugenehmigung sind im Höchstmaß heterogen und einzelfallabhängig. Genauer: Es hängt stark von Ihrem geplanten Projekt ab.

Wichtig für das Verständnis ist zunächst, dass es de facto zwei Arten von Baugenehmigungs-Kosten gibt:

Behördengebühren

Diese Kosten einer Baugenehmigung fallen absolut immer an, wenn eine Genehmigung erforderlich ist. Sie liegen in aller Regel zwischen 0,4 und 0,8 Prozent der gesamten Baukosten – nicht zuletzt abhängig vom Bundesland. Allerdings: Bei kleineren Vorgaben greifen stattdessen häufig pauschale Mindestgebühren – oft nur im Bereich weniger hundert Euro. Für ein Gartenhaus oder einen Carport beispielsweise zahlen Sie deshalb nicht selten lediglich zwischen 100 und 800 Euro, während bei einem Einfamilienhaus-Neubau schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen können.

Planungs- und Nachweiskosten

Diese Kosten einer Baugenehmigung fallen nicht immer an. Hierzu gehört alles rund um die hinter der Genehmigung stehende Planung und erforderliche Nachweise. Wollen Sie etwa Ihr Haus sanieren, sind Leistungen von Architekten, Statikern und weiteren Fachplanern in aller Regel unverzichtbar – und machen einen erheblichen Teil der Gesamtkosten aus. Wieder anders kann es bei kleineren Projekten aussehen. Bei einem Gartenhaus-Bausatz oder einem Carport etwa fallen vielfach keine Planungskosten an, weil beispielsweise fertige Pläne vorhanden sind, ein vereinfachtes Verfahren möglich ist oder eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung genügt.

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Zusammengefasst
Die Kosten einer Baugenehmigung im engeren Sinn sind bei vielen Projekten nur ein kleiner Teil eines größeren Ganzen. In solchen Fällen verursacht die Planung den größeren Kostenblock – wobei es ohne Planung keine Genehmigung gibt.

Brauche ich überhaupt eine Baugenehmigung?

Das deutsche Baurecht ist leider recht komplex. Nicht einfacher wird es, weil es 16 bundeslandspezifische Landesbauordnungen gibt. Grundsätzlich gilt: Eine Baugenehmigung benötigen Sie zwar häufig, aber längst nicht immer.

In aller Regel erforderlich ist der Bauantrag bei Folgendem:

  • Neubauten
  • Größere Umbauten
  • An- oder Ausbauten
  • Nutzungsänderungen

Sobald Sie etwas an der äußeren Form oder Nutzung eines Gebäudes oder Teilen davon ändern möchten, brauchen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.

Wer darf einen Bauantrag stellen?

Stellen Sie sich vor, Sie möchten hinter Ihrem Haus ein hölzernes Gartenhaus errichten, das Sie als Bausatz aus dem Baumarkt gekauft haben:

  • Da es eine gewisse Mindestgröße überschreitet, ist in Ihrem Bundesland eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Da der Hersteller aber alle Pläne mitgeliefert hat, ist keine Planungsarbeit mehr erforderlich.

Dürften Sie also die Pläne einfach persönlich bei Ihrem Bauamt einreichen? Die Antwort: Leider nein – denn es gilt die Regel:

Ein Bauantrag darf nur von einer sogenannten bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden.

Bundesweit sind das Architekten und Bauingenieure, teilweise kommen noch Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker hinzu. Diese Personen besitzen dann aber meist nur eine „kleine Bauvorlageberechtigung“ für einfachere Bauvorhaben.

Folgende Tabelle (Stand: April 2026) zeigt es Ihnen für Ihr Bundesland:

Bundesland Voll bauvorlageberechtigt Eingeschränkt bauvorlageberechtigt
Baden-Württemberg Architekten, Bauingenieure (Kammermitglieder) Staatlich geprüfte Bautechniker, Handwerksmeister (z. B. Maurer- oder Zimmerermeister)
Bayern Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister bestimmter Baugewerke
Berlin Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Handwerksmeister
Brandenburg Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister
Bremen Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister
Hamburg Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister
Hessen Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister
Mecklenburg-Vorpommern Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister (enger gefasst)
Niedersachsen Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister
Nordrhein-Westfalen Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister (seit Reform erweitert, z. B. für Wohngebäude einfacher Art)
Rheinland-Pfalz Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister (ebenfalls erweitert)
Saarland Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister (teilweise eingeschränkt)
Sachsen Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister
Sachsen-Anhalt Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister
Schleswig-Holstein Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister
Thüringen Architekten, Bauingenieure Bautechniker, Meister (eher restriktiv)

 

Grundprinzip:

  • „Groß“ = alle Bauvorhaben
  • „Klein“ = meist Ein- und Zweifamilienhäuser oder einfache Bauten

Das heißt: In Ihrem Fall mit dem Gartenhaus-Bausatz würde eine kleine Bauvorlageberechtigung genügen. Sie müssten sich also an jemanden aus diesem Kreis wenden, der sich die Pläne ansieht, ggf. einen Lageplan oder weitere Angaben ergänzt und dann den Antrag unterschreibt.

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Hinweis
Dass ein Bauvorlageberechtigter auch dann nötig ist, wenn alle Pläne (etwa durch den Hersteller) geliefert werden, hat einen simplen Grund: Staatlicherseits möchte man in Deutschland stets, dass ein Fachmann bestätigt, dass alles seine Richtigkeit hat.

Welche Unterlagen brauche ich für den Bauantrag?

Einmal mehr in diesem Text gilt: Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Typischerweise gehören dazu:

  • Bauantragsformular
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Nachweise zur Standsicherheit
  • ggf. Energie-, Schall- und Brandschutznachweise

Allerdings: Gerade bei kleineren Vorhaben ist der Umfang oft reduziert. Fragen Sie deshalb im Zweifelsfall vorher bei der Behörde nach, bevor Sie sich unnötigen Aufwand (und Kosten) aufhalsen.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung?

Zu diesem Punkt empfehlen wir Ihnen, für Bauanträge grundsätzlich Geduld mitzubringen und sich möglichst frühzeitig um eine Baugenehmigung zu bemühen.

Denn es gilt:

In der Praxis vergehen zwischen Einreichen und Genehmigung zwei bis sechs Monate

Weniger ist durchaus möglich, aber selten. Mehr ist hingegen keine Seltenheit.

Denn alles hängt davon ab,

  • wie vollständig Ihre Unterlagen sind,
  • wie komplex das Bauvorhaben ist und
  • wie ausgelastet die zuständige Behörde ist.

Das erwähnte Gartenhäuschen dürfte sich daher eher am unteren Ende des Zeitrahmens bewegen, sofern Ihr Bauamt nicht gerade mit Anträgen überschüttet wird. Umgekehrt dürfte die Genehmigung Ihres geplanten Architektenhauses selbst bei geringer Auslastung mehrere Monate dauern, einfach weil die Beamten so viele Einzelpositionen zu überprüfen hätten.

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Hinweis
Bleibt Ihr Bauantrag ohne Entscheidung, können Sie nach etwa drei Monaten Untätigkeit eine Untätigkeitsklage einreichen. Diese zwingt die Behörde zur Entscheidung. Oft hilft jedoch schon eine schriftliche Nachfrage mit Fristsetzung, um Bewegung in das Verfahren zu bringen.

Die wichtigsten Fragen zur Baugenehmigung

Die Kosten für eine Baugenehmigung hängen vor allem vom Bundesland, vom Bauvorhaben, vom Genehmigungsverfahren und von den anrechenbaren Baukosten ab. Häufig bewegen sich die reinen Behördengebühren grob im Bereich von wenigen Promille bis etwa einem Prozent der Baukosten. Bei kleineren Vorhaben gelten oft Mindestgebühren. Hinzu kommen mögliche Kosten für Architekt, Statiker, Lageplan, Gutachten oder zusätzliche Nachweise.

Die Behörde berechnet die Gebühren meist auf Basis des Bauwerts, der Baukosten oder des Verwaltungsaufwands. Je größer und komplexer das Vorhaben ist, desto höher fallen die Gebühren in der Regel aus. Ein Einfamilienhaus verursacht deshalb andere Kosten als eine Garage, ein Anbau oder eine Nutzungsänderung. Die genaue Berechnung richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung des Bundeslands oder der Kommune.

Neben der Verwaltungsgebühr können weitere Kosten entstehen, etwa für die Erstellung des Bauantrags, Bauzeichnungen, statische Nachweise, Brandschutzkonzepte, Vermessung, Bodengutachten oder Energieunterlagen. Bei größeren Bauvorhaben übernehmen Architekten oder andere bauvorlageberechtigte Personen meist die Antragstellung. Diese Leistungen werden separat berechnet und gehören zu den Baunebenkosten.

Nein, nicht jedes Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig. Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt vom Bundesland, der Art des Vorhabens, der Größe und dem Standort ab. Kleine Gartenhäuser, Carports oder bestimmte Umbauten können genehmigungsfrei sein, müssen aber trotzdem die geltenden Bauvorschriften einhalten. Fragen Sie deshalb vor Beginn beim zuständigen Bauamt nach, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist.

Bei den behördlichen Gebühren haben Sie kaum Spielraum, da sie nach festen Gebührenordnungen berechnet werden. Sparpotenzial gibt es eher bei der Vorbereitung. Vollständige Unterlagen, ein klar geplantes Vorhaben und eine frühzeitige Abstimmung mit Bauamt, Architekt oder Bauunternehmen vermeiden Nachforderungen, Verzögerungen und zusätzliche Planungskosten. Wer ohne ausreichende Prüfung startet, zahlt am Ende oft mehr.

Wenn Sie ohne erforderliche Baugenehmigung bauen, drohen Baustopp, Bußgelder, Nachgenehmigungskosten oder im schlimmsten Fall der Rückbau. Auch ein nachträglicher Bauantrag garantiert nicht, dass das Vorhaben genehmigt wird. Deshalb ist es meist günstiger und sicherer, die Genehmigungspflicht vor Baubeginn zu klären.

Die Gültigkeit einer Baugenehmigung ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Häufig gilt sie für drei bis vier Jahre. Beginnen Sie in dieser Zeit nicht mit dem Bau oder wird die Bauausführung längere Zeit unterbrochen, kann die Genehmigung erlöschen. In vielen Fällen lässt sich eine Verlängerung beantragen, wenn Sie rechtzeitig handeln.

Baukosten sicher planen

Eine Baugenehmigung ist nur ein Teil der gesamten Baukosten. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, welche Gebühren, Planungsleistungen und zusätzlichen Nachweise auf Sie zukommen. Wenn das Budget nicht ausreicht, kann eine passende Finanzierung helfen, Ihr Bauvorhaben solide und planbar umzusetzen.

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