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Eine Absicherung ist beim Privatkredit möglich.Sie können Ihren Privatkredit absichern, um Ihre Familie zu schützen.

Wie kann ich einen Privatkredit absichern?

Ein Kredit läuft oft über mehrere Jahre. Ist die Ratenzahlung z. B. wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr sichergestellt, wird es problematisch. Die Lösung: den Privatkredit absichern. Ab einer gewissen Darlehenshöhe wird das vonseiten der Bank verlangt. Zu den Arten der Privatkredit-Absicherung zählen u. a. Bürgschaft, zweiter Kreditnehmer und Restschuldversicherung.

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Wie kann bei einem Privatkredit die Absicherung erfolgen?

Möchten Sie Ihren Privatkredit absichern, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Restschuldversicherung

Beim Abschluss Ihres Kredits können Sie eine sogenannte Restschuldversicherung abschließen. Einige Banken schreiben den Abschluss der Versicherung sogar vor. Können Sie durch unverschuldete Arbeitslosigkeit, Krankheit oder den Tod Ihren Kredit nicht mehr selbständig zurückzahlen, springt die Versicherung ein und übernimmt die Raten. Nachteile bei diesem Modell: Zum einen ist die Restschuldversicherung verhältnismäßig teuer und treibt damit die Kosten für Ihren Sofortkredit in die Höhe. Zum anderen gibt es viele Ausnahmeregelungen und Wartefristen.

 

Zweiter Kreditnehmer

Das Darlehen zusammen mit einer zweiten Person aufzunehmen, stellt eine weitere Möglichkeit der Absicherung dar. Durch den zweiten Kreditnehmer verteilen Sie das Kreditrisiko auf zwei Einkommen. Beide Parteien sind für die Rückzahlung verantwortlich. Kommt es bei einem von beiden zu finanziellen Engpässen, kann der andere einspringen und für die pünktliche Ratenzahlung einstehen. Ein weiterer Pluspunkt: Die Bank bewertet das Vorhandensein eines zweiten Kreditnehmers positiv und gewährt dafür oft günstigere Zinsen.

 

Risikolebensversicherung

Diese Versicherung sichert Ihren Tod ab. Kommt es unerwartet zum Todesfall, erhalten die Begünstigten – in der Regel sind dies der Ehepartner oder die Kinder – die vereinbarte Versicherungssumme. Damit können bestehende Kredite beglichen werden. Im Gegensatz zur Restschuldversicherung kann die Risikolebensversicherung unabhängig vom Kreditvertrag abgeschlossen werden und ist deutlich günstiger. Auf diese Weise können Sie Ihren Kredit auch nachträglich absichern.

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Überkreuz-Versicherung für unverheiratete Paare

Um Erbschaftssteuer bei der Risikolebensversicherung zu sparen, kann die sogenannte Über-Kreuz-Versicherung eine sinnvolle Option sein. Denn der Freibetrag beträgt bei Unverheirateten nur 20.000 Euro, während es bei Ehepartnern 500.000 Euro sind. Kommt es zur Auszahlung der Risikolebensversicherung, wäre bei einem regulären Vertrag bei Unverheirateten eine höhere Erbschaftssteuer fällig. Schließen Sie hingegen zwei Über-Kreuz-Verträge ab, erhalten Sie das Geld von Ihrer eigenen Versicherung, wenn Ihr Partner sterben sollte, und umgekehrt. Und da das Geld aus Ihrer Versicherung kommt, zahlen Sie auch keine Erbschaftssteuer.

Dann ist es sinnvoll den Kredit abzusichern

Wer ein Darlehen abschließen möchte, steht schnell auch vor der Frage „Kredit absichern oder nicht?“ Grundsätzlich lässt sich festhalten: Indem Sie Ihren Privatkredit absichern, schützen Sie im Ernstfall potentielle Erben. Denn wenn Sie als Kreditnehmer überraschend durch Arbeitslosigkeit, lange Krankheit oder einen Unfall Ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen, wird die Bank dennoch nicht auf ihr Geld verzichten wollen. So müssen entweder Sie selbst oder Ihre Angehörigen für die Rückzahlung einstehen. Und wenn der Kreditnehmer stirbt, übernehmen die Hinterbliebenen nicht nur dessen Vermögen, sondern auch die Schulden. Je nachdem, wie hoch diese sind, kann die Übernahme den Erben Probleme bereiten. Wollen Sie dies verhindern, lohnt es sich, einen Privatkredit abzusichern. Bei besonders hohen Kreditsummen, beispielsweise bei einem Immobilienkredit, verlangt die Bank in aller Regel sogar eine Sicherheit. Nur so ist gewährleistet, dass sie ihr Geld auch dann zurückbekommt, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Häufige Fragen zur Privatkredit-Absicherung

Ob Sie einen Privatkredit absichern sollten, hängt in erster Linie von der Höhe des Darlehens ab. Ist die Darlehenssumme gering, ist eine Privatkredit-Absicherung in aller Regel nicht notwendig. Als Richtwert können 25.000 Euro angesetzt werden. Ab dieser Summe ist eine Privatkredit-Absicherung durchaus sinnvoll.

Eine Grundschuld wird üblicherweise bei einem Immobiliendarlehen bestellt. In diesem Fall wird der Hauskauf oder -bau mit der Immobilie selbst abgesichert. Können Sie die Raten nicht mehr zahlen, kann die Bank die Immobilie veräußern und davon den Kredit tilgen. Ist der Kredit abbezahlt, bleibt die Grundschuld bestehen und kann erneut als Sicherheit genutzt werden. Auf diese Weise können Sie auch einen Privatkredit mit der Grundschuld absichern.

Wenn Sie Ihren Privatkredit absichern, sind Sie und Ihre Angehörigen auf der sicheren Seite, falls die Kreditraten infolge von Arbeitslosigkeit, Unfall oder Krankheit nicht mehr gezahlt werden können. Außerdem schützen Sie damit Ihre Erben, die im Todesfall für Ihre Schulden aufkommen müssten.

Wenn Sie sich für eine Versicherung entscheiden, entstehen dadurch weitere Kosten. Außerdem sind die meisten Restschuldversicherungen mit Ausschlussklauseln oder Wartezeiten bzw. Sperrfristen verbunden. Sie greifen also nicht in allen Fällen und nicht immer sofort nach Abschluss.

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