Warum sind Darlehensgebühren heute meist unzulässig?
Darlehensgebühren waren jahrzehntelang Normalität. Eines ist Ihnen aber vielleicht schon aufgefallen: Dabei verlangt eine Bank zusätzliches Geld für eine Dienstleistung, die eigentlich zu ihrem Kerngeschäft gehört – und de facto schon durch den Kreditzins abgegolten wird.
Der Kunde hat von diesen Mehrkosten keinen Mehrnutzen. Ganz ähnlich sah es auch der Bundesgerichtshof (BGH). Er fällte 2014 mehrere Grundsatzurteile und änderte die Situation damit grundlegend.
Genauer: Der BGH entschied, dass entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken unwirksam sind. Die Richter begründeten das damit, dass Kreditgeber mit diesen Gebühren Tätigkeiten abrechnen, die sie ohnehin im eigenen Interesse ausführen.
Dazu zählen insbesondere
- die Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kunden,
- die Bearbeitung des Kreditantrags uns
- die Bereitstellung und Auszahlung des Darlehens.
Da diese Leistungen nicht dem Kreditnehmer, sondern primär der Bank dienen, dürfen sie nicht als zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt werden.