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Aktualisiert am 18.05.2026

Was sind Darlehensgebühren?

Dass Sie bei der Kreditaufnahme Zinsen zahlen müssen, ist normal. Lange Zeit verlangten Banken allerdings zusätzlich sogenannte Darlehensgebühren, um den Aufwand für Prüfung, Bearbeitung und Auszahlung abzudecken. Mittlerweile hat sich die Rechtslage jedoch deutlich zugunsten der Verbraucher gewandelt. Erfahren Sie daher jetzt, was in Sachen Darlehensgebühren überhaupt noch legitim ist.

Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSenior Key Account Manager

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

Geprüft von Leonard HaakerGeprüft vonLeonard HaakerSEO Manager

Leonard Haaker ist als SEO Manager im Bereich Marketing tätig und seit August 2024 im Unternehmen. Er entwickelt und schärft die SEO-Strategie, plant Keyword-Sets und Suchintents und sorgt dafür, dass Landingpages sowohl technisch als auch inhaltlich auf Suchanfragen und Nutzerbedürfnisse ausgerichtet sind. Dazu gehören die Optimierung bestehender Seiten, der Aufbau neuer Content-Hubs sowie regelmäßige Performance-Analysen, auf deren Basis Inhalte und Strukturen weiterentwickelt werden.

Das Wichtigste zu Darlehensgebühren im Überblick

  • Darlehensgebühren waren Bearbeitungsentgelte, die Banken früher zusätzlich für Prüfung und Abwicklung eines Kreditantrags erhoben haben.
  • Die Gebühren wurden zusätzlich zu den Zinsen berechnet und erhöhten dadurch die tatsächlichen Finanzierungskosten für einen Kredit.
  • Der Bundesgerichtshof erklärte viele dieser Gebühren im Jahr 2014 für unzulässig, wenn sie über allgemeine Geschäftsbedingungen verlangt wurden.
  • Viele Kreditnehmer konnten bereits gezahlte Gebühren rückwirkend zurückfordern, sofern die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war.
  • Heute verlangen seriöse Kreditgeber bei klassischen Ratenkrediten in der Regel keine Darlehensgebühren mehr.



Einheitlich war meist die Begründung der Banken: Sie lautete typischerweise, dass durch die Kreditvergabe ein organisatorischer Aufwand entsteht.

Dazu gehören unter anderem

  • Prüfung der Bonität,
  • Bearbeitung des Kreditantrags,
  • Vertragsausstellung,
  • Bereitstellung und Auszahlung der Kreditsumme
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Wichtig
Darlehensgebühren beziehen sich ausschließlich auf die Vergabe eines Kredits und haben nichts mit allgemeinen Bankgebühren zu tun, die etwa beim Girokonto oder bei Bankkarten entstehen können.

Warum sind Darlehensgebühren heute meist unzulässig?

Darlehensgebühren waren jahrzehntelang Normalität. Eines ist Ihnen aber vielleicht schon aufgefallen: Dabei verlangt eine Bank zusätzliches Geld für eine Dienstleistung, die eigentlich zu ihrem Kerngeschäft gehört – und de facto schon durch den Kreditzins abgegolten wird.

Der Kunde hat von diesen Mehrkosten keinen Mehrnutzen. Ganz ähnlich sah es auch der Bundesgerichtshof (BGH). Er fällte 2014 mehrere Grundsatzurteile und änderte die Situation damit grundlegend.

Genauer: Der BGH entschied, dass entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken unwirksam sind. Die Richter begründeten das damit, dass Kreditgeber mit diesen Gebühren Tätigkeiten abrechnen, die sie ohnehin im eigenen Interesse ausführen.

Dazu zählen insbesondere

  • die Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kunden,
  • die Bearbeitung des Kreditantrags uns
  • die Bereitstellung und Auszahlung des Darlehens.

Da diese Leistungen nicht dem Kreditnehmer, sondern primär der Bank dienen, dürfen sie nicht als zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt werden.

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Heutige Praxis
Seit diesen Urteilen dürfen bei klassischen Verbraucherkrediten keine Bearbeitungsgebühren mehr verlangt werden. Alle Kreditkosten müssen im Wesentlichen durch die Zinsen abgedeckt werden.

Wann konnte ich Darlehensgebühren zurückfordern?

Mittlerweile (2026) sind faktisch die allermeisten damaligen Ansprüche verjährt. Heißt, die Rückforderung von Darlehensgebühren spielt heute nur noch eine historische Rolle.

Nach den BGH-Urteilen konnten viele Kreditnehmer bereits gezahlte Darlehensgebühren zurückfordern. Besonders relevant war das für Kredite, die in den Jahren vor den Urteilen abgeschlossen wurden.

Diese Rückforderung war grundsätzlich möglich, wenn folgende Punkte erfüllt waren:

  • Der Kreditvertrag enthielt eine Bearbeitungsgebühr.
  • Der Kreditnehmer hatte die Gebühr tatsächlich gezahlt.
  • Die gesetzliche Verjährungsfrist war noch nicht abgelaufen.

Für viele ältere Kreditverträge galt damals eine zehnjährige Verjährungsfrist, sodass insbesondere Darlehen aus den Jahren ab 2004 betroffen waren – wodurch gleichsam die allermeisten Ansprüche 2024 verjährt sind.

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Gut zu wissen
Jenseits davon sind klassische Darlehensgebühren jedoch schlicht und ergreifend unzulässig – und daher heute ein Zeichen für einen unseriösen Kreditgeber, den Sie unbedingt meiden sollten.

Die wichtigsten Fragen zu Darlehensgebühren

Darlehensgebühren sind zusätzliche Kosten, die Banken früher häufig für die Bearbeitung eines Kredits verlangt haben. Sie wurden meist einmalig bei Abschluss des Kreditvertrags berechnet und kamen zusätzlich zu den Zinsen hinzu. Heute sind solche pauschalen Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten in Deutschland in der Regel unzulässig.

Nein. Bei klassischen Verbraucherkrediten dürfen Banken normalerweise keine pauschalen Darlehens- oder Bearbeitungsgebühren mehr verlangen. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Vertragsklauseln für unzulässig erklärt. Kreditkosten werden heute überwiegend über den Sollzins und den effektiven Jahreszins abgebildet.

Darlehensgebühren wurden meist ausdrücklich im Vertrag genannt. Typische Begriffe sind Bearbeitungsgebühr, Kreditbearbeitungsentgelt oder Darlehensgebühr. Häufig handelte es sich um einen festen Betrag oder einen prozentualen Anteil der Kreditsumme. Ein Blick in die Kostenübersicht oder in die einmaligen Entgelte zeigt meist schnell, ob solche Gebühren enthalten sind.

Nein. Auch bei Baufinanzierungen dürfen Banken grundsätzlich keine pauschalen Bearbeitungsgebühren für Standardleistungen verlangen. Zulässig bleiben jedoch andere Kostenarten wie Bereitstellungszinsen oder Vorfälligkeitsentschädigungen, sofern diese transparent im Vertrag vereinbart wurden.

Teilweise ja. Viele Verbraucher konnten unzulässig gezahlte Bearbeitungsgebühren nach den BGH-Urteilen zurückfordern. Ob das heute noch möglich ist, hängt jedoch von der Verjährungsfrist und vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Entscheidend ist, wann die Gebühren gezahlt wurden und ob der Anspruch bereits verjährt ist.

Zinsen sind die eigentlichen Kosten für das geliehene Geld und werden laufend über die Kreditrate bezahlt. Darlehensgebühren waren dagegen einmalige Zusatzkosten für die Bearbeitung des Kredits. Während Zinsen weiterhin erlaubt sind, sind pauschale Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten heute meist nicht mehr zulässig.

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