Das bedeutet also: Jungunternehmerkredit ist zunächst einmal jedes Kreditprodukt, das sich speziell an Gründer und junge Unternehmen richtet – ungeachtet dessen, ob die Mittel öffentlich gefördert werden oder nicht.
Bei den typischen Zielgruppen finden beide Arten von Jungunternehmerkredit wieder zusammen:
- Existenzgründer, die kurz vor oder unmittelbar nach der Gründung stehen.
- Start-ups, die sich in den ersten Jahren am Markt etablieren.
- Unternehmensnachfolger, die einen bestehenden Betrieb übernehmen.
- Junge kleine und mittlere Unternehmen, meist bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Alles also Situationen, in denen der Finanzbedarf verhältnismäßig groß ist, das Unternehmen (noch) nicht genügend erwirtschaftet, um den Bedarf selbst zu decken – und wo eine „Geldspritze“ oft den Unterschied zwischen Erfolg und Scheitern ausmacht.
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Hinweis
Beteiligungsprogramme wie Gründerfonds oder Venture-Capital-Angebote zählen nicht zu den Jungunternehmerkrediten, da sie Eigenkapital und keine Darlehen bereitstellen.