Bei bereits bestehenden Schulden, spätestens aber einem negativen SCHUFA-Eintrag, ist eine weitere Kreditaufnahme schwierig bis unmöglich. Falls Sie dennoch in finanziellen Engpässen stecken, kann eine außergerichtliche Einigung eine sinnvolle Lösung sein. Nehmen Sie daher rechtzeitig eine Schuldnerberatung in Anspruch und prüfen Sie gemeinsam, ob die außergerichtliche Verhandlung in Ihrem Fall die beste Option ist.
Ablauf und Chancen einer außergerichtlichen Einigung
Bei einer außergerichtlichen Einigung wird direkt mit dem Gläubiger verhandelt, sodass Ihre monatlichen Raten sinken oder Ihre Schulden teilweise erlassen werden. Ziel ist eine Einigung, mit der Sie wieder ausreichend Geld zur Verfügung haben, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken und die bestehenden Schulden zuverlässig zu tilgen. Zudem werden zusätzliche Gebühren verhindert, beispielsweise durch Mahnungen, Sie erhalten wieder Transparenz über Ihre finanzielle Situation und sind am Ende des Prozesses schuldenfrei. Diese Option dauert zwar länger als die Aufnahme eines weiteren Kredits, verhindert aber eine Überschuldung und bietet eine langfristige Lösung – manchmal sogar die einzige, wenn Sie bereits keine weiteren Kredite erhalten.