Bei der Privatinsolvenz gibt es verschiedene Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, damit Sie den Antrag auf Privatinsolvenz stellen können. Die formalen Kriterien sind in § 305 Insolvenzordnung (InsO) benannt:
- Nur natürliche Personen dürfen eine Privatinsolvenz beantragen.
- Sie dürfen nicht selbstständig tätig sein. Ausnahmen gelten, wenn Sie
a) nicht mehr selbstständig tätig sind, b) weniger als 19 Gläubiger haben und
c) keine Schulden wie Löhne aus bestehenden Arbeitgeberverhältnissen haben.
- Vor dem Privatinsolvenzverfahren muss es einen Versuch geben, eine außergerichtliche Lösung mit den Gläubigern zu erzielen. Scheitert diese außergerichtliche Schuldenbereinigung, können Sie die Privatinsolvenz beantragen.
Privatinsolvenz – wie lange dauert sie?
Private Insolvenzen dauern zwischen drei und sechs Jahren. Danach gibt es bei der Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass alle Schulden, die zum Beginn des Insolvenzverfahrens vorhanden waren, mit dessen Ablauf endgültig beglichen sind.