Zum Kreditvergleich

Privatinsolvenz – Was ist das?

Bei anhaltender Überschuldung ist die Privatinsolvenz oft der letzte Ausweg. Sie funktioniert ähnlich wie das Insolvenzverfahren bei Unternehmen, die Insolvenz für Privat-Personen ist jedoch vereinfacht. Ziel ist es, dass Sie am Ende des Verfahrens schuldenfrei sind.

Wie kommt es zur Privatinsolvenz?

Wenn der Job plötzlich weg ist oder die Miete steigt, können viele Verbraucher die Lebenshaltungskosten nicht mehr aus eigener Kraft stemmen. Reichen die Einnahmen nicht aus, um die Ausgaben zu decken, droht die Schuldenfalle: Die Schulden steigen immer weiter und dadurch nehmen auch die Kosten für diese Schulden zu, wodurch weitere Schulden und Folgekosten entstehen. Wird beispielsweise der Dispokredit voll ausgereizt, um überhaupt die Miete zahlen zu können, zahlen Sie hohe Zinskosten für diese Leihgabe von der Bank. Wenn absehbar ist, dass Sie Ihren Schuldenberg nicht mehr selbst bewältigen können, empfiehlt sich der Gang zur Schuldnerberatung. Das letzte Mittel auf dem Weg zur Schuldenfreiheit ist die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt.

Ab wann macht die Privatinsolvenz Sinn?

Wenn Sie merken, dass Sie Ihre Schulden in naher Zukunft nicht aus eigener Kraft bewältigen können, ist eine professionelle Schuldnerberatung sinnvoll. Diese berät Sie neutral und unabhängig und unterstützt Sie bei den kommenden Schritten, um die Schulden wieder loszuwerden. Dort wird versucht, eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Wenn diese scheitert, können Sie Privatinsolvenz anmelden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Privatinsolvenz erfüllt werden?

Bei der Privatinsolvenz gibt es verschiedene Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, damit Sie den Antrag auf Privatinsolvenz stellen können. Die formalen Kriterien sind in § 305 Insolvenzordnung (InsO) benannt:

  • Nur natürliche Personen dürfen eine Privatinsolvenz beantragen.
  • Sie dürfen nicht selbstständig tätig sein. Ausnahmen gelten, wenn Sie
    a) nicht mehr selbstständig tätig sind, b) weniger als 19 Gläubiger haben und
    c) keine Schulden wie Löhne aus bestehenden Arbeitgeberverhältnissen haben.
  • Vor dem Privatinsolvenzverfahren muss es einen Versuch geben, eine außergerichtliche Lösung mit den Gläubigern zu erzielen. Scheitert diese außergerichtliche Schuldenbereinigung, können Sie die Privatinsolvenz beantragen.

Privatinsolvenz – wie lange dauert sie?

Private Insolvenzen dauern zwischen drei und sechs Jahren. Danach gibt es bei der Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass alle Schulden, die zum Beginn des Insolvenzverfahrens vorhanden waren, mit dessen Ablauf endgültig beglichen sind.

Attraktive Kredite für die Umschuldung

Über unseren Kreditvergleich finden Sie günstige Kredite für Ihre Umschuldung. Den Antrag stellen Sie in wenigen Klicks einfach online.

Der Ablauf der Privatinsolvenz

Bei einer Privatinsolvenz ist der Ablauf immer ähnlich. Zunächst bemühen Sie sich um die außergerichtliche Einigung, bevor Sie den Antrag auf Privatinsolvenz stellen können. Vor Gericht wird zunächst versucht, einen Vergleich mit den Gläubigern zu erzielen. Scheitert dieses Vorhaben, kommt es zum eigentlichen Verfahren. Bei der Privatinsolvenz wird während der Dauer des Verfahrens das Vermögen des Antragsstellers auf die Gläubiger aufgeteilt. Da bei der Privatinsolvenz Kosten anfallen, werden diese zuvor vom Vermögen abgezogen. Anschließend wird ein Treuhänder bestimmt, der sich um die Vermögensaufteilung bemüht. Doch was darf der Treuhänder eigentlich alles tun? Während ein privates Insolvenzverfahren läuft, ist der Treuhänder für die Aufteilung des Vermögens zuständig. Im Rahmen des Verfahrens muss er bei der Privatinsolvenz eine Liste der Gläubiger und deren Forderungen erstellen. Reicht das Vermögen nicht für die Tilgung aller Schulden aus, kann er Zwangsversteigerungen initiieren.

Die Wohlverhaltensphase folgt nach Verfahrensabschluss

Ist das Verfahren zum Privatkonkurs abgeschlossen, folgt die Wohlverhaltensphase. Wie der Name bereits aussagt, sollte der Schuldner sich in dieser Zeit „wohlverhalten“. Dazu gehört unter anderem, dass er sich intensiv um eine Arbeitsaufnahme kümmert, pfändbares Vermögen herausgibt und seiner Informationspflicht gegenüber Treuhänder und Gericht nachkommt. Bei Änderungen am Einkommen oder des Wohnorts sind beide unverzüglich zu informieren. In der Wohlverhaltensphase darf der Schuldner nur Geld an den Treuhänder zahlen und nicht direkt an die Gläubiger.

Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zur Privatinsolvenz

Da Sie sich finanziell nur innerhalb der Pfändungsgrenze bewegen dürfen, gelten Sie als nicht kreditwürdig. Im Normalfall ist es also während der Wohlverhaltensphase nicht möglich, einen Kredit aufzunehmen. Durch Bußgelder oder Strafzahlungen können jedoch neue Forderungen gegen Sie begründet sein. Auch Steuerschulden können in diesen Jahren anfallen.

Nach der Restschuldbefreiung sind Sie schuldenfrei und Gläubiger können keine Forderungen mehr geltend machen, die bei der Privatinsolvenz-Bekanntmachung bereits berücksichtigt wurden. Wurde ein Gläubiger bei der Erstellung des Verzeichnisses vergessen, werden diese Schulden dennoch erlassen, denn die Privatinsolvenz wird online bekanntgegeben. Somit hat jeder Gläubiger die Möglichkeit, seine Forderungen anzumelden.

Wenn Sie eine Privatinsolvenz beantragen, kommen einige Kosten auf Sie zu, die auf den Anwalt, das Gericht und den Treuhänder entfallen. Es besteht die Möglichkeit, eine Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Außerdem können die Verfahrenskosten häufig nach Ende der Wohlverhaltensphase in kleinen Raten beglichen werden.

Seit 2014 besteht die Möglichkeit, die Wohlverhaltensphase von sechs Jahren auf drei bis fünf Jahre zu verkürzen. Sind nach den ersten drei Jahren schon 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt, kann die Phase verkürzt werden. Konnte der Schuldner die Verfahrenskosten begleichen, kann er die Wohlverhaltensphase auf fünf Jahre verkürzen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz?

Bei einer Privatinsolvenz in Deutschland müssen Sie während der Wohlverhaltensphase monatlich Geld an die Gläubiger abtreten. Die Grundlage für den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz ist die Pfändungstabelle. Dort wird genau festgelegt, welche Summe Ihnen monatlich zusteht. Alles, was darüber hinaus verdient wird, darf gepfändet und an die Gläubiger weitergeleitet werden. Die Phase dauert mindestens drei und maximal sechs Jahre.

info
Hinweis
Ehegatten haften nicht für die Schulden ihres Partners. Nur bei Verbindlichkeiten aus gemeinsamen Verträgen kann der Ehepartner in die Pflicht genommen werden.

Was passiert nach der Wohlverhaltensphase?

Am Ende ihrer Privatinsolvenz stellen sich viele die Frage: Was passiert nach maximal 6 Jahren? Haben Sie die Wohlverhaltensphase erfolgreich hinter sich gebracht, kommt es zur Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass Ihnen alle Schulden erlassen werden, die bei der Privatinsolvenz-Bekanntmachung berücksichtigt wurden. Die Befreiung gilt nicht für Schulden, die während der Wohlverhaltensphase neu gemacht wurden.

Weitere Kreditarten von smava

smava bietet viele unterschiedliche Arten von Krediten an. Ob für ein Auto, eine Umschuldung oder Ihr Gewerbe – hier gibt es günstige Kredite für jeden Verwendungszweck. Darüber hinaus ist unser Kreditangebot auf verschiedene Personengruppen ausgerichtet. Ob Angestellte, Rentner oder Azubis – nutzen Sie unseren Kreditvergleich, um den passenden Kredit zu finden.

Haben Sie auf dieser Seite nicht das gefunden, was Sie gesucht haben? Dann könnte Sie das interessieren: